Impfung gegen Gürtelrose neu in Apotheken

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz. So können im Kanton Graubünden neu auch Apothekerinnen und Apotheker gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) impfen. Von diesem neuen Impfangebot sollen vor allem gesunde und mobile Personen profitieren.

Seit Herbst 2021 ist der Impfstoff Shingrix zur Impfung gegen Herpes Zoster zugelassen. Dieser wird vom Bundesamt für Gesundheit und von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen für gesunde Personen ab 65 Jahren sowie für Personen mit leichter Immundefizienz ab 50 Jahren beziehungsweise mit schwerer Immundefizienz bereits ab 18 Jahren empfohlen. Shingrix wird seit Februar 2022 durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet. Die Impfung mit Shingrix ist sehr sicher und gut verträglich, sodass gesunde Personen problemlos in Apotheken geimpft werden können, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt. Für die übrigen Patientinnen und Patienten und für die Verabreichung von Lebendimpfstoffen gegen Herpes Zoster sollen weiterhin die Hausärztinnen oder die Hausärzte zuständig bleiben, weil sie mit allfälligen Grunderkrankungen, welche einer Impfung entgegenstehen können, vertraut sind und für die Beratung dieser Personen entsprechendes ärztliches Fachwissen nötig ist.

Herpes Zoster ist die Folge einer Infektion mit dem Varizella-Zoster-Virus. Die Erstinfektion tritt als Windpocken in Erscheinung und danach bleibt das Varizella-Zoster-Virus ein Leben lang, meist unbemerkt, im Körper. Eine Reaktivierung des Virus in Form eines Ausbruchs einer Gürtelrose kommt vor allem im höheren Alter und bei einer Immunschwäche vor. Sie kann aber in jedem Alter vorkommen. Dabei kommt es auf einer Körperseite zu einem streifenförmigen Hautausschlag mit Bläschen und es können verschiedene Komplikationen auftreten.

 

(Bild: zVg.)