Fall Vals: Regierung reicht Anzeige gegen Unbekannt ein

Der «Fall Vals» geht in die nächste Runde: Die Regierung hat Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. «Egal, wie es ausgeht, es wird geklärt. Dann wissen wir es», stellte Strafrechtsprofessor Mark Pieth in Aussicht.

An manchen Tagen wirkt die Causa Vals wie eine Serie, die von Netflix nicht besser erfunden hätte werden können. Es gibt Drama, Zerwürfnis, und viel Juristenfutter, wo eigentlich nur Erfolg hätte stehen sollen. Ein zerrissenes Dorf, gespalten in Gut und Böse.

Die neuesten Akteure auf der Bühne: Die Regierung, vertreten in der Person von Barbara Janom Steiner, und der Strafrechtsprofessor Mark Dieth von der Universität Basel. Letzterer hat auf Basis der von der Regierung vorgelegten Akten vorgeschlagen, Anzeige gegen Unbekannt einzureichen, um die Vorwürfe, die ausgesprochen und unausgesprochen im Raum stehen, zu untersuchen. Was die Regierung am 21. März erledigt und am Donnerstag den Medien präsentiert hat.

Im Mittelpunkt der Anzeige steht ein Memorandum of Understanding, datiert vom 6. April 2011. Darin werden drei Punkte bezeichnet, die als «rechtsverbindlich» gelten:

  • eine längstens bis am 31. Dezember 2013 dauernde Vertraulichkeitsklausel zwischen der STOFFELPart und der Hoteba
  • eine Entschädigungsunpflicht für die Hoteba im Fall des Abbruchs der Verhandlungen oder der Ablehnung des Angebots von bis zu 500’000 Franken
  • Ein Exklusivverhandlungsrecht von STOFFELPart bis längstens zum Entscheid der Gemeindeversammlung

Das Hauptproblem dabei: Das Angebot und seine Bedingungen waren zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt, trotzdem war der Verwaltungsrat bereit, die Hoteba entsprechend zu binden. «In dieser Phase ist etwas Merkwürdiges schiefgelaufen, das bis heute Folgen hat», sagte Mark Pieth, der als Kapazität auf seinem Gebiet gilt und von der Regierung im Zuge der Bearbeitung einer Aufsichtsbeschwerde als neutrale Fachperson hinzugezogen wurde. «Das Memorandum of Understanding steht im Zentrum potentiell fragwürdiger Vorgänge.»

Die Anzeige erfolgte im «vollen Bewusstsein», dass bereits eine Strafanzeige eingereicht wurde, wie Barbara Janom Steiner sagte. Das «Auskunftsbegehren im Sinne einer Aufsichtsbeschwerde» gegen die Gemeinde Vals war am 26. August 2015 eingereicht worden. Der Aufsichtsbeschwerde konnte keine Folge geleistet werden.

Macht eine Strafanzeige der Regierung unter diesen Umständen Sinn? Mark Pieth bejahte dies unbedingt: «Es sind neue Sachverhalte dazu gekommen, die zu einem früheren Zeitpunkt nicht bekannt waren.» Und: «Es ist ein Unterschied, ob ein normaler Bürger oder die Regierung eine Strafanzeige einreichen. Das ist leider so.» Ob die Staatsanwaltschaft Graubünden darauf eintreten wird, vermag er aber nicht vorherzusehen.

Wie bereits erwähnt: Die Netflix-Autoren hätten diese Causa nicht besser erfinden können. Und wie in einem Abspann lassen wir das zweitletzte Wort Mark Pieth: «Erwarten sie nicht zuviel.» Das letzte Wort hat Barbara Janom Steiner: «Wir wollen, dass in Vals Ruhe einkehrt.»

 

(Bild: Claudia Vieli)