Neues Jagdgesetz zeigt Augenmass
Das revidierte eidgenössische Jagdgesetz verdient am 27. September eine klare Zustimmung. Es sorgt für mehr Schutz der einheimischen Arten und von deren Lebensräumen. Zudem ist neu geregelt, dass bei geschützten Arten schadenstiftende Einzeltiere durch die Kantone unter klar definierten Voraussetzungen erlegt werden können. Dies ist auch zum Schutz der Lebensräume und zum Erhalt der Artenvielfalt möglich. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Veränderungen der Wildpopulationen und ihrer Lebensräume und schafft Rechtssicherheit für verhältnismässige und notwendige Eingriffe. Der Kanton Graubünden beweist seine Kompetenz zur Planung und Umsetzung einer nachhaltigen und modernen Jagd jedes Jahr aufs Neue im anspruchsvollen Umfeld unterschiedlichster Interessengruppen. Die mittlerweile seit mehr als dreissig Jahren praktizierte erfolgreiche Jagd auf das geschützte Steinwild ist nur einer der Beweise dafür. Das revidierte Jagdgesetz ist Ausdruck eines zeitgemässen Verständnisses von Jagd und Wildschutz und stärkt deren Weiterentwicklung. Es liefert einen guten Kompromiss, welcher sowohl den Interessen der Bergbevölkerung, der Landwirtschaft, der Naturfreunde und der Jäger gerecht wird.
Andreas Felix, Haldenstein
(Bild: GRHeute Archiv)