In der Augustsession hat der Ständerat die Konzerninitiative mit 25 zu 14 Stimmen abgelehnt und wandte sich mit 22 zu 20 Stimmen auch gegen das Eintreten auf den Gegenvorschlag seiner Rechtskommission. Somit wird die Konzerninitiative voraussichtlich vors Volk kommen und hat durchaus Chancen, angenommen zu werden.
Die Initiative fordert eine Pflicht für Konzerne zur Sorgfaltsprüfung bezüglich Einhaltung internationaler Umwelt- und Menschenrechtsstandards – und dies einschliesslich Lieferanten und Kunden. Schweizer Konzerne sollen dabei für Verfehlungen ausländischer Töchter im Ausland haften; bei Haftungsklagen sollen Schweizer Gerichte zuständig sein und aufgrund von Schweizer Recht entscheiden.
FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter liess letzte Woche verlauten, der Bundesrat lehne die Konzerninitiative ab. Sie würde den Wirtschaftsstandort Schweiz gefährden.
Die Kritiker der Konzerninitiative befürchten, dass es zu einer Klagewelle kommen könnte. Aus heutiger Sicht erscheint die Befürchtung einer Klagewelle jedoch übertrieben. Die Klagehürden dürften für Geschädigte im Ausland erheblich bleiben; trotz Umkehr der Beweislast in Sachen Sorgfaltspflichten, müssten Geschädigte den Schaden, die Widerrechtlichkeit und den Kausalzusammenhang zwischen Delikt und Schaden nachweisen.
Einmal mehr wollen uns Vertreter von FDP und SVP klar machen, dass bei einer Annahme der Initiative Unternehmen die Schweiz verlassen könnten. Einmal mehr stehen wirtschaftliche Interessen über den Menschenrechten oder wie Bertolt Brecht es ausgedrückt hat: zuerst kommt das Fressen, dann die Moral!
Die Schweiz gehört zur Uno und hat die Genfer Konvention unterzeichnet. Unser Staat, in dem das Rote Kreuz gegründet wurde, hat sich seit seiner Gründung zu den Menschenrechten weltweit und somit auch in Entwicklungsländern bekannt. Umso wichtiger ist es, dass wir am 20. Oktober denjenigen Parteien die Stimme geben, welche die Konzerninitiative unterstützen. Die GLP gehört zu den Befürwortern der Konzerninitiative, sofern diese vors Volk kommt.