Lohn(un)gleichheit: Bündner SP findet unerklärbares Lohngefälle von 7.4% inakzeptabel

Die Bündner SP-Fraktion hat in der Aprilsession im Grossen Rat einen parlamentarischen Vorstoss mit Fragen betreffend Lohngleichheit von Frau und Mann an die Regierung eingereicht. In der Bundesverfassung steht seit über 36 Jahren das Gleichstellungsgesetz festgeschrieben, doch eine Umsetzung dessen ist noch nicht realisiert worden. Der unerklärbare Teil des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen betrug 2017 immer noch 7.4%, dies findet die SP inakzeptabel.

Die Bündner Sozialdemokraten sind der Meinung, dass gerade der öffentliche Sektor auf Bundes-, auf kantonaler und kommunaler Ebene der Wirtschaft mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Der Kanton Graubünden hat am 06. Juni 2016 einen vom Bund für die öffentliche Hand ausgearbeiteten Appell mitunterzeichnet, damit sei betreffend der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes ein starkes Zeichen gesetzt geworden und der Privatsektor werde so ermutigt, nachzuziehen.

Die SP Graubünden erinnert in der Fraktionsanfrage SP die Kantonsregierung daran, dass diese mit der Unterzeichnung der Charta die Verpflichtung eingegangen ist, seine mit Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung befassten Mitarbeiter/innen entsprechend für die Belange des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann zu sensibilisieren.

Dies umfasse, regelmässig die Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung zu überprüfen. Auch der öffentlichen Hand nahestehende Körperschaften seien zu ermutigen, Lohngleichheit von Frau und Mann umzusetzen. Weiter soll sich die Regierung auch im öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesen Nachachtung verschaffen und über konkrete Ergebnisse des Engagements Bericht erstatten.

In der am 16. April eingereichten Anfrage will die SP Graubünden von der Kantonsregierung wissen, wie sie (1) gedenkt, mit der Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung befasste Mitarbeiter/innen für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann zu sensilbilisieren. Zudem soll die Regierung auf die Frage antworten, (2) wie die Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit zu realisieren ist.

Die SP will ausserdem wissen, wie (3) die Bündner Regierung die Lohngleichheit in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften anregen möchte und (4) wie den Belangen des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens Nachachtung verschafft werden soll.

 

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