Die Bündner Regierung hat die Jagdbetriebsvorschriften 2017 bekannt gegeben, vier Punkte sind neu.
Jagddruck aufrechterhalten
Die Hirschbestände bewegen sich in manchen Regionen trotz der letztjährigen sehr hohen Jagdstrecke noch immer an der obersten Grenze. Erhebliche Probleme mit der Naturverjüngung des Waldes und zunehmende Schadenmeldungen aus der Landwirtschaft belegen diese Tatsache. Obwohl die Zählungen um mehr als 1000 Hirsche tiefer ausfielen als im Vorjahr, werden die Bestände gleich hoch eingeschätzt. Um nach der Stabilisation eine Reduktion zu erzielen, wird der Abschussplan von 5210 auf 5370 Hirsche angehoben. Ausserdem wird die Bewirtschaftung der Wildschutzgebiete im ganzen Kanton fortgesetzt, und der beidseitige Kronenhirsch ist neu an drei Tagen jagdbar.
Erleichterte Jagdvorschriften für den Jagdbezirk XI Herrschaft-Prättigau
Im Jagdbezirk XI Herrschaft-Prättigau wird der Druck auf den Hirsch zusätzlich verstärkt, dies auch wegen der drohenden Einschleppung der Tuberkulose. Im Sinne eines Pilotversuches werden an den ersten drei Tagen in neun Wildschutzgebieten nicht führende weibliche Tiere und Hirschspiesser unabhängig der Stangenlänge zur Jagd frei gegeben. Diese Neuregelung gilt bis zum 10. September im ganzen Jagdbezirk XI auch ausserhalb der Wildasyle ohne Mengenbeschränkung. Von Interesse wird sein, wie sich diese Massnahme auf die Jagdstrecke der zweijährigen Stiere im 2018 und der dreijährigen Tiere im 2019 auswirken wird. In einem grosszügigen Perimeter rund um die geschädigten Schutzwälder von St. Antönien sind alle männlichen Hirsche während der ganzen Hochjagd jagdbar. Die Jagd auf Reh- und Gämswild erfährt nur geringfügige Anpassungen.
Von grün auf orange
Bei Treibjagden ist auf der Hoch- und Sonderjagd neu das Tragen von Leuchtwesten, Leuchtjacken oder signalfarbener Kopfbedeckung obligatorisch. Damit wird die Sicherheit für die an Treibjagden beteiligten Personen erhöht. Die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Teilnehmer wird für die Hoch- und Sonderjagd aufgehoben, für die Niederjagd hingegen beibehalten.
Jagdgäste willkommen
Mit der Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes wird die Einführung einer Gästekarte für eine beschränkte tageweise Teilnahme an der Bündner Hochjagd nun Tatsache. Die Regierung hat die entsprechenden Modalitäten konkretisiert. Jeder Jäger, der im Besitze eines Hochjagdpatentes 2017 ist, kann an zwei Tagen einen Jagdgast einladen, der dann mit ihm auf seinem Kontingent jagt. Der Gastgeber erhält vom Jagdgast die notwendigen Unterlagen (Datum der Teilnahme, Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, Kopien der schweizerischen Jagdberechtigung, der gelösten Haftpflichtversicherung und des gültigen Schiessnachweises). Als Gastgeber löst der Jäger im August oder in der jagdfreien Woche im September sein Jagdpatent und gleichzeitig die Gästekarte für die gewünschten Jagdtage. In Bezug auf die Jagdausrüstung und den Gebrauch von Motorfahrzeugen hat der Jagdgast die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Bündner Jäger. In diesem Jahr wird die Anzahl der Gästekarten nicht beschränkt, da man zunächst Erfahrungen mit dieser Neuerung sammeln möchte.
(Quelle: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Bild: GRHeute)