Der Bund soll handeln, nur nicht zu Lasten des Kanton

In einer Vernehmlassung des Eidgenössischen Finanzdepartements plant der Bund Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts ab 2025. 

Diese Massnahmen sind wichtig, um die Vorgaben der Schuldenbremse auch ab 2025 einhalten zu können. Die Kantone haben am 22. September 2023 anlässlich einer Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine konsolidierte Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf verabschiedet, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt.

Die Kantonsregierungen anerkennen den Handlungsbedarf des Bundes. Sie wehren sich aber gegen eine Lastenabwälzung auf die Kantone. Sie lehnen deshalb die geplante Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer ab. Gleichzeitig fordern sie, dass der Bund auf Kürzungen bei der Finanzierung des regionalen Personenverkehrs verzichtet.

Die Bündner Regierung unterstützt diese KdK-Stellungnahme und bittet den Bundesrat, sämtliche darin aufgeführten Hinweise und Einwände bei der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse und bei der weiteren Bearbeitung der Vorlage zu berücksichtigen.

 

(Bild: z.V.g.)