Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes wird in Kraft gesetzt

Die vom Grossen Rat beschlossene Teilrevision des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG) tritt am 1. November 2023 in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 24. Januar 2023 unbenutzt abgelaufen.

Mit der Teilrevision der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV) hat die Regierung die Ausführungsbestimmungen genehmigt, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt. Mit dem Inkrafttreten der Teilrevision wird der mit Regierungsbeschluss vom 3. November 2020 verhängte Marschhalt zum kantonalen Bauinventar aufgehoben. Die Erfassung des kantonalen Bauinventars kann somit wiederaufgenommen und auf neuer Basis fortgeführt werden.

Bei der Erarbeitung des Kantonalen Bauinventars wird neu der Einbezug der Gemeinden in den Prozess geregelt sowie eine Konkretisierung der Kriterien für die Aufnahme eines Objekts in das kantonale Bauinventar vorgenommen.

Zur Verdeutlichung und Konkretisierung der erwähnten Kriterien hat die kantonale Denkmalpflege die «Vollzugshilfe Kantonales Bauinventar» erstellt. Der Inhalt dieser Vollzugshilfe sowie die konkreten Abläufe der Erarbeitung des kantonalen Bauinventars werden im Rahmen einer Informationsveranstaltung für alle Interessierten zeitnah erläutert.

 

(Bild: GRHeute)