Die kantonale Abstimmungen zur Justizreform 3 und der Verpflichtungskredit für den Umbau und die Erweiterung des Staatsgebäudes in Chur sind beide angenommen worden.
Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 83,57 Prozent ist die Teilrevision der Kantonsverfassung, die sogenannte Justizreform 3, von der Bevölkerung Graubündens angenommen worden. Mit der Reform sollen das Kantons- und das Verwaltungsgericht zu einem Obergericht zusammengefasst und damit auch die Strukturen vereinfacht werden.
Mit 69,81 Prozent ist auch der der Verpflichtungskredit für den Umbau und die Erweiterung des Staatsgebäudes in Chur angenommen worden. Das Gebäude an der Grabenstrasse 30 in Chur soll das künftige Obergericht dereinst beherbergen. Im Moment befindet sich in diesem Gebäude das Zentralsekretariat des Tiefbauamtes des Kantons Graubünden. Es wurde in den Jahren 1877/1878 erbaut und gehört neben dem Regierungsgebäude mit zu einem der repräsentativsten Bauten im Eigentum des Kantons.
(Bild: zVg)