Die Bündner Regierung hat die von der Gemeinde Celerina/Schlarigna am 14. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt. Dadurch schafft sie die raumplanerischen Voraussetzungen zur Ansiedlung regionaler Gewerbebetriebe im Gebiet «Pros d’Islas».
In der Gemeinde Celerina/Schlarigna bestehen mit Ausnahme der Wohn- und Gewerbezone «F» bei der Talstation des Skiliftes, welche primär für neue Hotelbetriebe reserviert ist, keine Reserven an Gewerbeflächen für das lokale Gewerbe.
Mit der vorliegenden Teilrevision kann einerseits der Bedarf der lokalen Betriebe an zusätzlichen Gewerbeflächen gedeckt werden und andererseits können neue Betriebe angesiedelt werden.
Vorgesehen ist die Ansiedlung von Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben mit geringem Verkehrsaufkommen und emissionsarmen Nutzungen.
(Bild: Andrea Badrutt/zVg.)