Gastro Graubünden sagt Ja zum Covid-Gesetz

Der Vorstand von GastroGraubünden hat auch im Rahmen des zweiten Referendums über das Covid-Gesetz eine klare JA-Parole gefasst. Eine Ablehnung würde das Aus für das Covid-Zertifikat sowie für die Planungssicherheit bedeuten. Dies gilt es zu verhindern, denn das Zertifikat gewährleistet die Reise- und Veranstaltungsfreiheit, was für den Tourismus und damit auch für das Gastgewerbe in Graubünden essenziell ist.

Der Tourismus hat die Einführung des Covid-Zertifikats von Beginn weg befürwortet, da ein solcher Nachweis für geimpfte, genesene und getestete Personen im Frühling den Weg frei machte zu einem Abbau der Schutzmassnahmen. Das Covid-Zertifikat verhindert, dass bei einer Zuspitzung der Lage in den Spitälern wieder strengere Schutzmassnahmen bis hin zu einem erneuten Lockdown und Veranstaltungsverboten nötig sein werden. Dies ist für den Tourismus zentral, ist dies doch Voraussetzung für eine einigermassen funktionierende Herbst- und Wintersaison, wie GastroGraubünden in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.

Freiheiten weiterhin ermöglichen

Der Verlauf der Pandemie ist unberechenbar, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Wird das Gesetz abgelehnt, folgen im schlimmsten Falle nicht mehr, sondern weniger Freiheiten. Bei einer Ablehnung des Covid-Gesetzes wäre es nicht mehr möglich, staatliche Massnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete milder zu gestalten. Sollten die Spitäler erneut an ihre Kapazitätsgrenzen stossen, müsste der Bundesrat für alle Personen und Unternehmen gültige Massnahmen ergreifen. Die Einschränkung der Freiheit ohne Covid-Gesetz wären also höchstwahrscheinlich umfangreicher als mit Covid-Gesetz. Zudem wäre der Kreis der Betroffenen sehr viel grösser. Mit dem Zertifikat hingegen können Unternehmen trotz ansteigender Fallzahlen und Belegungen der Intensivstationen die Schutzmassnahmen auf ein Minimum reduzieren.

Repetitive Teststrategie weiterführen

Mit den Änderungen vom 19. März 2021 wurde auch festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Diese Bestimmung ist zentral für die Strategie der repetitiven Tests in Betrieben, Schulen, Spitälern und Heimen. Nebst der Impfkampagne stellt diese Strategie nach wie vor ein bedeutendes Instrument zur Eindämmung der Pandemie dar und ist vor allem eine wichtige Alternative zu Lockdowns und Veranstaltungsverboten. Bei einem Nein könnten diese nicht mehr durch den Bund finanziert werden können.

Das international anerkannte Covid-Zertifikat bildet die Basis des grenzüberschreitenden Tourismus. Ohne gesetzliche Grundlage können die bereits bestehenden und ausgestellten Zertifikate nicht mehr benutzt werden. Dies würde zu erheblichen Problemen im Bereich des Reisens und der internationalen Anerkennung des schweizerischen Zertifikates führen. Reisen würde massiv erschwert. Bei einem Nein wäre die gesetzliche Grundlage für einheitliche, fälschungssichere und EU-kompatible Nachweise nicht mehr möglich. Es gäbe kein Zertifikat mehr, welches in EU-Staaten anerkennt wäre. Dies gilt es unbedingt zu verhindern, bildet doch die internationale Reisefreiheit die Grundlage eines erfolgreichen Tourismusstandorts Schweiz sowie Graubünden.

Mit den Anpassungen vom März 2021 gibt es auch Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen. Weil von ihnen eine viel geringere Ansteckungsgefahr ausgeht, müssen sie nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person nicht mehr in Quarantäne. Bei einem Nein würde sich das wieder ändern und es droht ein Anstieg der Arbeitsausfälle. Dies würde die Personalplanung nicht nur erschweren, sondern auch zu empfindlichen Personalengpässen und zu Mehrkosten auf Arbeitgeberseite führen.

Verlängerung von Wirtschaftshilfen nicht verbauen

Mit den staatlichen Unterstützungsleistungen – die im Covid-Gesetz ihre gesetzliche Grundlage haben – wird das Überleben vieler Betriebe im Tourismus, dem Gastgewerbe und anderen Branchen sichergestellt. Zwar würden die Unterstützungsleistungen bei einem Nein an der Urne noch bis am 18. März 2022 in Kraft bleiben. Bis dahin werden die meisten Massnahmen ausgelaufen sein. Allerdings gibt die Pandemie den Takt vor. Deshalb diskutiert der Bundesrat aufgrund der unsicheren Lage bereits mögliche tourismusrelevante Verlängerungen, deren gesetzliche Grundlagen bei einer Ablehnung des Covid-Gesetzes gefährdet wären.

Das Referendumskomitee kritisiert, das Gesetz diskriminiere Ungeimpfte. Die Impfung ist jedoch nicht Gegenstand des Covid-Gesetzes. Sie wird im Epidemiengesetz geregelt. Das Epidemiegesetz sieht vor, dass die Kantone oder der Bundesrat Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen für obligatorisch erklären können, wenn eine erhebliche Gefahr besteht. In der Schweiz darf aber niemand gegen den eigenen Willen zu einer Impfung gezwungen werden. Auch behauptet die Gegnerschaft, das Covid-Gesetz schaffe die Grundlage für eine Massenüberwachung. Fakt ist, dass das Contact-Tracing im Epidemiengesetz geregelt und schon heute in der Zuständigkeit der Kantone ist. Mit einer Ergänzung des Covid-19-Gesetzes erhielt der Bund die Aufgabe, in Zu- sammenarbeit mit den Kantonen ein funktionierendes, schweizweites Contact-Tracing-System sicherzustellen, das den Datenschutz gewährleistet. Von Massenüberwachung kann keine Rede sein, wie GastroGraubünden schreibt.

(Bild: GRHeute)