Der Mann, der an der Fasnacht 2015 in Zizers einen anderen Mann mit dem Baseballschläger auf den Kopf schlug, ist mit vier Jahren Gefängnis bestraft worden. Damit bleibt das Kantonsgericht 2 Jahre unter dem ersten Urteil.
Sechseinhalb Jahre nach der verhängnisvollen Nacht vom 7. auf den 8. Februar 2015 an der Fasnacht in Zizers hat das Kantonsgericht Graubünden im Berufungsverfahren das zweite Urteil gesprochen. Der Mann, der einen anderen Mann mit dem Baseballschläger schlug, wurde der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Er muss vier Jahre ins Gefängnis. Die Untersuchungshaft von 12 Tagen werden ihm angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte mit dem Baseballschläger auf den Kopf des Opfers geschlagen hatte. «Ob das Opfer beim Schlag gegenüberstand oder sich schon abgedreht hatte, ist für diese Frage nicht von Bedeutung», sagte der vorsitzende Richter. «Er hat gezielt geschlagen und der Schlag war sehr stark.»
Keine Notwehr
Dass es sich um eine reine Abwehrhandlung handelte, ist für das Gericht ausgeschlossen. Allerdings habe der Täter nicht den Tod gewollt. Es war auch keine Notwehr und eine verminderte Schuldfähigkeit könne auch nicht festgestellt werden. Allerdings gab es eine Strafminderung, weil eine Verfahrensdauer von sechs Jahren nicht hingenommen werden müsse. Verschiedene finanzielle Forderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen. Der Staatsanwalt hatte viereinhalb Jahre gefordert.
Der Beschuldigte hatte am letzten Freitag in seinem letzten Wort betont, dass es ihm leid tue. «Ich möchte mich dafür entschuldigen.» Er habe das nicht gewollt. «Ich möchte sagen, dass ich kein Schwerverbrecher bin und auch nicht gewalttätig.» Er habe nie jemanden töten oder verletzen wollen.
Das Regionalgericht Landquart hatte den Mann vor dreieinhalb Jahren zu sechs Jahren Gefängnis wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. Auch damals schloss das Gericht Notwehr aus. Die Forderung der Staatsanwaltschaft lag damals bei fünfeinhalb Jahren.
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(Bild: GRHeute Archiv)