Personen, die an den Betriebstestungen in Graubünden teilnehmen, können ab Dienstag, 12. Oktober 2021 ein Testzertifikat beantragen. Vorausgesetzt wird ein negatives Testergebnis.
Seit der Einführung der Zertifikatspflicht durch den Bundesrat ist die Nachfrage bei den Testanbietern (Apotheken, Testzentren, Arztpraxen) im Kanton stark gestiegen. Damit es rund um die Herbstferien sowie in der kommenden Wintersaison nicht zu einer Überlastung der bestehenden Strukturen kommt, ermöglicht der Kanton Graubünden ab dem 12. Oktober 2021 den Bezug von Testzertifikaten für negative Testergebnisse aus den Betriebstestungen.
Personen, die an den Betriebstestungen teilnehmen, können bei der Erfassung einer neuen Testprobe über die bestehende Plattform easytesting.ch ein Testzertifikat beantragen. Das Testzertifikat wird nach der Auswertung im Labor mit einem Downloadlink via SMS oder Mail zugestellt und ist 72 Stunden (ab Erfassung der Probe) gültig. Die Testzertifikate sind vorerst bis 30. November 2021 kostenlos. Derzeit beteiligen sich im Kanton Graubünden rund 2000 Betriebe an den repetitiven Testungen.
Ausnahmen für kostenlose Antigenschnelltests
Ab dem 11. Oktober sind Antigenschnelltests, die bei asymptomatischen Personen in einem Testzentrum, bei einer Ärztin oder einem Arzt, in Spitälern oder Apotheken zwecks Erhalt eines Testzertifikats durchgeführt werden, kostenpflichtig. Kostenlos bleiben Antigenschnelltests, die in einem Testzentrum, bei einer Ärztin oder einem Arzt, in Spitälern oder Apotheken durchgeführt werden, weiterhin für:
- Personen mit Symptomen (ohne Testzertifikat)
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest erforderlich)
- Besuchende von Gesundheitseinrichtungen (ohne Testzertifikat)
Die Kosten für Tests bei einmal geimpften Personen, die zu Testzertifikaten führen, werden bis zur vollständigen Impfung, spätestens aber bis 30. November vom Bund getragen.
(Symbolbild Betriebstestung: zVg.)