Die letzten Lockerungen der Massnahmen zum Schutz vor COVID-19 des Bundes erlauben es dem Grossen Rat, wieder im Grossratsgebäude in Chur zu tagen.
Gemäss den seit 26. Juni 2021 geltenden Bestimmungen der COVID-19-Verordnung besondere Lage gelten unter anderem für Versammlungen von Parlamenten differenzierte Regelungen in Bezug auf Personenzahl oder Abstand. Weiterhin gilt eine Maskentragpflicht. Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage hat die Präsidentenkonferenz des Grossen Rats beschlossen, die Augustsession 2021 im Grossratsgebäude in Chur durchzuführen. Die Session ist auch für das Publikum offen.
Die Augustsession 2021 dauert vom 25. bis am 28. August 2021.
(Quelle: Standeskanzlei)