Die Corona-Zahlen gehen weiter zurück, die Zahl der geimpften Personen nimmt stetig zu. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat am Mittwoch einen nächsten Öffnungsschritt gewagt. Die Übersicht, was ab dem 31. Mai gilt.
Restaurants
Innenräume dürfen ab Montag wieder öffnen. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Auf Terrassen sind neu auch sechs Personen an einem Tisch möglich. Sitzend muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr ist aufgehoben.
Private Treffen
Privat dürfen sich neu 30 Personen in Innenräumen (bisher 10) und 50 draussen (bisher 15) treffen. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.
Homeoffice
Der Bundesrat wandelt die Homeoffice-Pflicht in eine Homeoffice-Empfehlung um – jedoch nur für Betriebe, die einmal pro Woche testen. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten, soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden.
Breitensport und Laienkultur
Neu dürfen maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam tätig sein. Publikum ist zugelassen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen.
Hochschulen und Höhere Fachschulen
Die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen ist aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.
Anlässe ohne Publikum
Vereinsanlässe oder Führungen sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden.
Quarantäne
Neu werden auch Geimpfte und Personen unter 16 Jahren für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise auch keinen Testnachweis oder Kontaktdaten vorlegen.
Baden
Ab Montag ist der Besuch von Hallenbädern und Wellnesseinrichtungen wieder erlaubt.
Publikumsveranstaltungen
Für Public Viewings, Konzerte oder Gottesdienste gilt neu in Innenräumen eine Obergrenze von 100 statt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen.
Grossveranstaltungen
Ab dem 1. Juni sind an Pilotveranstaltungen innen maximal 600 und draussen 1000 Personen erlaubt. Im Freien gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz nicht. Pro Kanton können fünf solcher Veranstaltungen durchgeführt werden. Ab dem 1. Juli 2021 dürfen maximal 3000 Personen in Innenräumen teilnehmen. Draussen können Veranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität mit maximal 5000 Personen stattfinden. Ohne Sitzpflicht sind bei halber Kapazität maximal 3000 Personen möglich. Für den Einlass ist ein gültiges Covid-Zertifikat nötig. Ab dem 20. August können Veranstaltungen mit maximal 10’000 Personen stattfinden. Die Kapazitätsbeschränkungen für Innenräume werden aufgehoben.
(Symbolbild: Pixabay)