Der Kanton Graubünden stellt für Unternehmen, die besonders von der Coronakrise betroffen sind, Härtefallhilfen zur Verfügung. Gesuche können sowohl schriftlich als auch elektronisch eingereicht werden. Bei der elektronischen Einreichung gab es letzte Woche allerdings einen technischen Defekt, drei Gesuche sind in der Folge unwiederbringlich verloren gegangen.
Täglich gehen auf dem elektronischen Weg mehrere Gesuche um Härtefallhilfen beim Kanton ein. Das Gesuch wird vom Unternehmen eingescannt und per Upload/Filetransfer dem zuständigen Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) zugestellt. Ein technischer Defekt beim Upload/Filetransfer führte in der vergangenen Woche dazu, dass drei Gesuche unwiederbringlich verloren gegangen sind.
Suche nach drei Unternehmen
«Es ist leider nicht bekannt, um welche drei Unternehmen es sich handelt. Der Kanton kennt nur den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung», schreibt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales in einer Mitteilung. Das DVS bittet deshalb die drei Unternehmen, welche ihre Gesuche an folgenden Zeitpunkten hochgeladen haben, sich via haertefall@gr.ch zu melden:
- Donnerstag, 4. Februar 2021, 12:04 Uhr
- Donnerstag, 4. Februar 2021, 17:59 Uhr
- Freitag, 5. Februar 2021, 12:14 Uhr
Der Upload (Filetransfer) ist wieder in Betrieb, nachdem er am Dienstagvormittag gewartet wurde. Gesuche um Härtefallhilfen können somit wieder wie bisher über den Upload/Filetransfer, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Härtefallhilfen sind auf der DVS-Webseite aufgeschaltet.
(Bild: GRHeute)