Turnhallen wieder offen, Hallenbad bleibt geschlossen

Die Turnhallen in Zizers sind für ortsansässige Vereine wieder geöffnet worden. Das Hallenbad bleibt vorderhand ausserhalb der Schulzeiten geschlossen.

«Das Hallenbad sowie sämtliche Innenräume (wie Turnhallen, Singsaal, Mehrzweckräume, Bühne usw.)  sind vorübergehend geschlossen. Die Schulanlagen und das Hallenbad stehen somit bis auf weiteres ausschliesslich für den Schulbetrieb zur Verfügung», teilte der Gemeindeführungsstab Ende Oktober mit. Ein Entscheid, den weder die Vereine noch die Eltern der betroffenen Kinder aus den Turnvereinen kommentarlos akzeptieren wollten (GRHeute berichtete).

Verschiedene Eltern riefen dazu auf, beim Gemeindeführungsstab Protest einzulegen. Mit Erfolg: Eine Woche später sah es schon wieder versöhnlicher aus. Der Gemeindeführungsstab, der jeweils am Freitagmorgen tagt und am Nachmittag die Entscheide auf der Homepage veröffentlicht, schrieb am 5. November, dass eines der grössten Probleme die Eltern seien, die ihre Kinder hinbringen und wieder abholen würden. Dennoch wurden die Vereine aufgefordert, bis am 12. November ein Schutzkonzept einzureichen.

Am 13. November teilte der Gemeindeführungsstab mit: Die Turnhallen werden für den Jugendsport bis 16 Jahre wieder geöffnet. Das Mukiturnen muss weiterhin aussetzen, das Hallenbad bleibt ebenfalls bis auf weiteres geschlossen. «Die Öffnung des Hallenbades muss zu einem späteren Zeitpunkt laufend geprüft werden, weil die Sicherheitsmassnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie nicht in allen Bereichen gewährleistet werden kann», heisst es im Schreiben.

Gemeinde darf autonom entscheiden

Philipp Hugentobler, Schulinspektor im Amt für Volksschule und Sport, hat für den Entscheid der Zizerser Behörden Verständnis. «Die epidemiologische Situation ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Es kann unter Umständen Sinn machen, dass unterschiedliche Massnahmen getroffen werden. Über die Zugänglichkeit der Schulanlagen entscheiden die Gemeinden», sagte Philipp Hugentobler am Rande einer Medienkonferenz in Chur.

Der Schulinspektor kann eine Gemeinde auch nicht zurückpfeifen, wenn sie die Richtlinien des Bundes ausser acht lassen beziehungsweise stärkere Massnahmen erlassen. Der Bundesrat hatte am 28. Oktober ausdrücklich festgehalten, dass Sportaktivitäten für Kinder und Jugendliche vor dem 16. Geburtstag uneingeschränkt statt finden dürfen. «Das liegt nicht in der Entscheidungskompetenz des Schulinspektorates. Die Gemeinde entscheidet über weitergehende Schutzmassnahmen vor Ort», sagte Philipp Hugentobler.

 

(Bild: GRHeute. Es zeigt das Hallenbad noch vor dem Umbau. Über dem Hallenbad liegt die Turnhalle des Oberstufenschulhauses.)