Für die SVP Graubünden ist der Wasserzins nicht verhandelbar

Der Bundesrat hat kürzlich vorgeschlagen, den Wasserzins vorübergehend von 110 Franken pro Bruttokilowatt auf 80 Franken zu senken. Für die SVP Graubünden ein No-Go, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt.

Im Rahmen der vorgeschlagenen Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes beabsichtigt der Bundesrat für die Dauer einer Übergangszeit, namentlich von 2020 bis 2022, den Wasserzins von heute Franken 110 auf Franken 80 pro Bruttokilowatt zu senken. Je nach Entwicklung des Strommarktes soll danach das Wasserzinssystem angepasst werden. Die SVP Graubünden ist der Ansicht, dass es sich «beim Wasserzins weder um eine Subvention noch um eine Steuer handelt, sondern um einen Nutzungspreis für gemeinde- bzw. kantonseigene Ressourcen handelt». Sie lehnt daher eine Senkung der Wasserzinsen, wie es das vom Bundesrat vorgeschlagene teilrevidierte Wasserrechtsgesetz vorsieht, dezidiert ab, wie die Partei in einer Medienmitteilung schreibt: «Ebenfalls abzulehnen ist eine einzelfallweise Reduktion der Wasserzinsen für notleidende Unternehmen, wie dies die Regierung und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) allenfalls befürworten.»

Die SVP Graubünden verlangt, dass die heutige Wasserzinsregelung solange beibehalten wird, bis ein neues Strommarktmodell in Kraft tritt. «Die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung des Wasserzinsmaximums von bisher 110 Franken auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung für die Jahre 2020 bis 2022 würde beim Kanton und den betroffenen Konzessionsgemeinden zu massiven Einnahmenausfälle führen. So würden die Einnahmen von bisher 120 Millionen Franken auf knapp 90 Franken Millionen zurückgehen, also 30 Millionen Franken weniger. Davon betroffen wären je zur Hälfte der Kanton und die Konzessionsgemeinden.»

Die SVP schreibt, es gehe nicht an, dass der Bund diesen Preis gegen den Willen und zum Nachteil der Ressourcenbesitzer diktiere und im Gegenzug die Stromkonzerne indirekt subventioniere. Die SVP Graubünden lehne daher die Senkung des gegenwärtigen Wasserzinses von Franken 110 auf Franken 80 je Bruttokilowatt klar ab und zwar bis eine neue Strommarktordnung in Kraft trete; bis dahin sei die bestehende Wasserzinsregelung beizubehalten. Die SVP Graubünden begrüsst die Antwort der Regierung zu Handen des Bundesrates und hofft, dass «die Regierung auch in Zukunft den Mut haben wird, diesen Weg weiter zu gehen und dem wachsenden Druck stand zu halten».

 

(Quelle: Medienmitteilung/Bild: Wasserkraftwerk Pradella/Wikipedia)