Künftig soll in der EU der Pauschalreiseanbieter (und nicht mehr ein einzelner Leistungsanbieter) bei Mängel rund um die Reise in der Pflicht sein. Beispielsweise für Flug, Hotel, Mietwagen usw. Diese weitreichende Änderung führt dazu, dass nicht nur Reisebüros, sondern unter anderem auch Tourismusorganisationen, welche Pauschalreisen vermitteln, neue Risikobeurteilungen vornehmen müssen. In Deutschland gründen bereits viele TO’s Tochterfirmen, um das Risiko auszugliedern.
Für den Kunden ist die angedachte, neue Regelung auf den ersten Blick eine gute Sache. Wenn es Probleme gibt, dann ist auch gesetzlich klar geregelt, dass eine Stelle alles lösen muss. Auf den zweiten Blick für das Reisebüro oder eben die Tourismusorganisation, welche den aktuellen Gesellschaftstrends entsprechend, immer mehr beliebte Pauschalreisen verkauft, ein neues hohes finanzielles Risiko.
Wieso Risiko – Leistungsträger aus der Pflicht?!
Es wäre in meinen Augen falsch, die Leistungserbringer aus der Pflicht zu nehmen. Heute muss das Angebot qualitativ hochstehend sein. Wenn also bei einer Pferdekutschenfahrt etwas nicht genügt, dann soll der Anbieter direkt dafür gerade stehen und nicht das Tourismusbüro Zusatzaufwand haben.
Was macht die Schweiz? Wer kümmert sich darum?
Diese Änderung vom europäischen Reiserecht ist wohl den meisten Akteuren im Tourismus nicht bewusst. Wie auch? Ich habe es per Zufall an einer Sitzung mit einem internationalen Anbieter erfahren, der mich gefragt hat, ob die Schweiz das auch übernehme? Ich wusste es schlicht nicht. Und einmal mehr stellt sich mir die Frage, wer kümmert sich um solche weitreichenden Tourismus-Themen? Wer spricht in Bern vor, wer trägt Fakten zusammen? Wer lobbyiert? Unterdessen habe ich eine Anfrage beim Schweizerischen Tourismusverband (STV) gestartet. Antwort noch ausstehend. Vielleicht wäre das auch ein Feld für die neue Ausrichtung von Graubünden Ferien unter dem Titel „Marktforschung“. Oder sollten wir im Tourismus und auf politischer Ebene eben doch die Tourismus-Partei.CH stärken und für solche Arbeiten „offiziell“ einbinden? Das Gefäss wäre zumindest vorhanden und bereit mitzuhelfen.
Eines steht fest: Wir im Tourismus müssen uns nicht nur um Gäste, Produkte, Events und interne Leistungserbringer kümmern. Wir kommen nicht umhin, auch gesetzliche Entwicklungen auf internationaler Ebene rund um die Reisebranche, wie hier am Beispiel vom europäischen Reiserecht ersichtlich, zu kennen. Inhaltlich und fachlich auf der Höhe sein, ein Muss auch mit Blick auf europäisches Reiserecht.
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