Gut zweieinhalb Jahre nach dem Ereignis hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ihren Bericht zum Unfall vom 13. August 2014 bei Tiefencastel veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass der Erdrutsch, welcher zur Entgleisung eines Reisezuges der Rhätischen Bahn (RhB) geführt hatte, nicht vorhersehbar war und die RhB auf dem betroffenen Streckenabschnitt die Gefahr richtig eingeschätzt hat. Beim Unfall waren 16 Personen verletzt worden. Neun Tage nach dem Unglück verstarb ein verletzter Fahrgast.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt des Unfalls beträgt 50 km/h. In ihrem Unfalluntersuchungsbericht hält die SUST fest, dass der Lokführer mit 50 km/h fuhr und bei der Schnellbremsung der Zug innerhalb des errechneten Bremsweges zu stehen kam. Das Lok- und Zugpersonal reagierte rasch und richtig. Nachdem er den Zug gesichert hatte, konzentrierte sich der Lokführer auf die Alarmierung der Rettungskräfte, und der Zugbegleiter kümmerte sich um die Fahrgäste. Beide agierten besonnen und professionell. RhB-Verwaltungsratspräsident Stefan Engler, welcher nach dem Unfall vor Ort war, ist froh, dass der lange erwartete Bericht nun vorliegt und die von der RhB gemachten Einschätzungen teilt. Direktor Renato Fasciati, der damals noch nicht bei der RhB war: «Die Rhätische Bahn bedauert den Unfall vom 13. August 2014 sehr. Der Bericht der SUST bestätigt, dass das Risiko richtig eingeschätzt wurde und das Ereignis nicht vorhersehbar war. Die RhB verfügt über ein ausgeprägtes Risikomanagement, macht jährlich grosse Investitionen in die Sicherung des Streckennetzes und hat in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Wald und Naturgefahren eine Risikohinweiskarte erstellt, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Diese bildet zusammen mit den regelmässigen Streckenbegehungen ein wichtiges Instrument für die Gefahrenbeurteilung, welche beim Unfallstandort von Tiefencastel zu einer korrekten Einschätzung der Lage geführt haben».
Früher keine Ereignisse auf diesem Streckenabschnitt
Auf dem Unfall-Abschnitt der Albulalinie sind seit ihrer Eröffnung im Jahr 1903 keine Naturereignisse registriert worden. Auf der von der RhB in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Wald und Naturgefahren erarbeiteten Risikohinweiskarte wurde der Unfallstandort in der zweittiefsten von fünf Risikokategorien geführt. In dieser Kategorie werden keine vorsorglichen Massnahmen geplant. Sie wird als «geringe Gefahr» eingestuft. Beim letzten Kontrollgang durch den Streckenwärter zwei Stunden vor dem Ereignis waren keine Anzeichen für einen kommenden Erdrutsch festgestellt worden. In ihrem Bericht kommt die SUST zum Schluss, dass sich der Erdrutsch zeitgleich mit der Durchfahrt des Zuges zugetragen hat. Der Lokführer bremste den Zug wegen Ästen auf dem Gleis. Der Erdrutsch folgte unmittelbar danach und brachte die ersten drei von insgesamt sieben Personenwagen des Zuges zur Entgleisung.
(Bild: GRHeute)