In der Gemeinde Roveredo kam es zu starken politischen Spannungen. Die Bündner Regierung setzte eine Regierungskommissärin ein. Ihre Arbeit ist nun beendet.
Mitte Juni dieses Jahres beschloss die Bündner Regierung die Regierungskommissärin Anna Giacometti für die Gemeinde Roveredo einzusetzen.
Giacometti stellt nun in ihrem Bericht fest, dass sich die politische Situation in der Gemeinde Roveredo entspannt habe, aber nach wie vor instabil und fragil sei. Auch sei der Eindruck einer zweigeteilten Gemeinde nicht von der Hand zu weisen. Unmittelbare Massnahmen sieht die Regierungskommissärin für den Moment nicht als notwendig an.
Hintergrund dieser aufsichtsrechtlichen Unterstützungsmassnahme bildeten das angespannte Verhältnis innerhalb des Gemeindevorstands, die Unstimmigkeiten zwischen dem Vorstand und der kommunalen Geschäftsprüfungskommission (GPK) sowie die Situation innerhalb der Gemeindeverwaltung aufgrund von personellen Wechseln.
Mehrere Massnahmen am Laufen
Die Beziehung zwischen dem Vorstand und der GPK hat sich offensichtlich verbessert. Die Gemeinde konnte vorläufig einen Gemeindeschreiber anstellen und erhofft sich, die Schlüsselposition in absehbarer Zeit definitiv besetzen zu können, was sich positiv auf die Verwaltungstätigkeit auswirken dürfte. Der Gemeindevorstand ist daran, die Strukturen der Gemeinde insgesamt und das Wahlprozedere im Speziellen sorgfältig zu überprüfen. Er hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Arbeiten im Bereich der institutionellen Gesetzgebung aufgenommen hat.
Appell der Regierung
Die Regierung nimmt mit Befriedigung vom Bericht der Regierungskommissärin Kenntnis. Sie stellt fest, dass der Gemeindevorstand unterdessen rechtmässig und vollständig besetzt ist und seine Aufgaben wahrnehmen kann. Eine aufsichtsrechtliche Massnahme wird daher unmittelbar nicht verlängert. Die Regierung richtet an dieser Stelle jedoch einen eindringlichen Appell an die Behördenmitglieder von Roveredo, sich zum Wohl der Gemeinde für eine gute und kollegiale Zusammenarbeit einzusetzen und persönliche Querelen nicht in den Behörden auszutragen.
(Bild: Wikipedia)