Das Bundesgericht in Lausanne hat ein Urteil zu den Beschwerden von Peter Schnyder gefällt. Zum Vorwurf der Urkundenfälschung äussern sie sich allerdings nicht.
Schweizweit wurde der Fall Peter Schnyder diskutiert. Nun publizierte das Bundesgericht sein Urteil zur Beschwerde von Schnyder. Das Kantonsgericht Graubünden habe einen Fehler gemacht berichtet das Regionaljournal Graubünden vom SRF über das Urteil. Der Fehler sei gewesen, dass das Gericht den eigenen Richter Peter Schnyder vom Revisionsverfahren im Erbschaftsstreit ausgeschlossen haben. Für diese Handlung gäbe es keine rechtliche Grundlage. So lautet auch die Beschwerde von Schnyder. Das Bundesgericht heisst somit die Beschwerde von Schnyder gut.
Auf die zweite Beschwerde von Schnyder geht das Bundesgericht nicht ein. Schnyder habe hier die Einreichefrist verpasst.
(Bild: zVg)