Aufgrund der hohen Schalenwildbeständen und dem regional sehr starken Wildeinfluss im Wald sowie in landwirtschaftlichen Kulturen wird der Jagddruck beim Hirsch- und Rehwild regional stark erhöht, in einzelnen Regionen auch beim Gämswild.
Dank der hohen Jagdstrecke 2019 und jenen der Vorjahre konnte der Hirschbestand trotz den tieferen Fallwildzahlen im vergangenen Winter stabilisiert bis leicht reduziert werden. Es wurden insgesamt 11 670 Hirsche gezählt (2019: 13 298). Gründe für die tieferen Zahlen waren sicher die wegen der früh eingetretener Schneeschmelze erschwerten Zählbedingungen, die geringere Zuwanderung wegen des milden Winters und die regional tieferen Bestände.
Der Rehbestand ist im Gegensatz zur Rothirschpopulation nicht zählbar, weshalb bei dieser Wildart die Bockstrecke im September als Indikator für den Bestand und die Jagdplanung gilt. Beim Gämswild und Steinwild scheint die Bestandssituation stabil zu sein.
Schwerpunktbejagung in Gebieten mit grossen Wald-Wild-Konflikten
In Gebieten mit grossen Wald-Wild-Konflikten, insbesondere in den Vorkommensgebieten der Weisstanne, bleibt es das Ziel, den Hirsch- und Rehwildbestand weiter zu reduzieren. Bei diesen beiden sich stark vermehrenden Tierarten muss die Bestandsregulation über den Abschuss von weiblichen Tieren erfolgen. In allen Regionen mit grossen Wald-Wild-Konflikten wurde beim Hirschwild der Anteil an weiblichen Tieren, die vom Abschussplan zu erlegen sind, erhöht. Insgesamt liegt der Abschussplan beim Hirschwild mit 5560 Hirschen gleich hoch wie im Vorjahr. Beim Hirschwild wurden zudem neben den Bisherigen neue Schwerpunktbejagungen in den Teilregionen Domleschg und Surses festgelegt.
Die Öffnung beziehungsweise Teilöffnung verschiedener Wildschutzgebiete wird aufgrund der Erkenntnisse aus den vergangenen Jahren in einer optimierten Form weitergeführt. Diese sollen dabei weiterhin helfen, die Hochjagdstrecke zu maximieren. Die Jäger haben in diesem Jahr zudem die Möglichkeit, an den letzten vier Jagdtagen Hirschspiesser unabhängig der Stangenlänge zu bejagen.
Verbot für die Verwendung von bleihaltiger Kugelmunition
Bleirückstände in der Umwelt können insbesondere bei Greifvögeln zu Vergiftungen führen. Deshalb wurde im vergangenen Jahr eine umfassende Klärung über die Wirkung der Bündner Munition im Kaliber 10,3 mm durchgeführt, um die Möglichkeiten einer Umstellung auf bleifreie Munition zu prüfen. Die Auswertung hat ergeben, dass bereits ein Grossteil der Bündner Jägerinnen und Jäger mit bleifreier Munition jagt. Ausserdem wurde festgestellt, dass es bezüglich dem Aspekt der Sicherheit und aus Sicht des Tierschutzes keine signifikanten Unterschiede in der Wirkung zwischen den Geschossmaterialien gibt. Damit sind die Voraussetzungen für ein Verbot bleihaltiger Kugelmunition gegeben. Das Verbot wird sofort umgesetzt, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr bis zum 1. September 2021.
(Bild: Unsplash, Grafik: Amt für Jagd und Fischerei/Standeskanzlei)