Um die Realisierung von 5G Mobilfunkanlagen in der Stadt Chur geordnet an die Hand nehmen zu können, hat der Stadtrat eine Planungszone für das gesamte Stadtgebiet erlassen.
Damit will der Stadtrat sicherstellen, dass den unterschiedlichen Bedürfnissen in Bezug auf 5G in der Bevölkerung Rechnung getragen wird.
Mit dem Erlass der Planungszone beabsichtigt der Stadtrat die Prüfung einer Änderung der Grundordnung hinsichtlich Mobilfunkanlagen. Er wird daher eine fundierte Auslegeordnung für die Erstellung und Positionierung sowie die Auswirkungen von Mobilfunkanlagen machen und bei Bedarf Änderungen in der Grundordnung vornehmen.
Die Planungszone gilt maximal für zwei Jahre oder bis zum Inkrafttreten der vorgesehenen Änderung. In dieser Zeit bedürfen Gesuche in Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen einer umfassenden Abklärung. Baubewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn sie der rechtskräftigen Grundordnung sowie den geplanten Änderungen entsprechen.
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