Nachdem der Bund beschlossen hatte, auf die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten, sagte die Stadt Chur die Behördenwahlen ebenfalls ab. Begründet wurde dies mit der erschwerten Abstimmungslogistik und der Tatsache, dass aufgrund der allgemeinen Lage ein eigentlicher Abstimmungskampf nicht möglich ist.
Die städtischen Behördenwahlen wurden durch den Stadtrat auf den 17. Mai 2020 angesetzt. Am 18. März 2020 hat der Bundesrat beschlossen, auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Begründet wurde dies mit der erschwerten Abstimmungslogistik und der Tatsache, dass aufgrund der allgemeinen Lage ein eigentlicher Abstimmungskampf nicht möglich ist. Dieselbe Argumentation gilt auch für die städtischen Behördenwahlen, weshalb der Stadtrat entschied, die Behördenwahlen vom 17. Mai 2020 ebenfalls zu verschieben. In seiner Kommunikation fasste der Stadtrat den nächsten Termin für eidgenössische Abstimmungen vom 27. September 2020 ins Auge. Nach dem Entscheid des Bundesrates, die eidgenössische Volksabstimmung an diesem Datum durchzuführen, finden auch die Churer Behördenwahlen an diesem Datum statt. Die Ortsparteien werden durch die Stadtkanzlei über die weiteren Schritte orientiert.
(Bild: GRheute)