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Corona-Update: Notverordnung für Gemeinden und Fallzahlen

Die Regierung ermächtigt mit einer Notverordnung die Gemeinden sowie die Bürgergemeinden, Regionen und Gemeindeverbände, für unaufschiebbare Geschäfte anstelle von Gemeindeversammlungen Urnenabstimmungen durchführen zu dürfen.

Kommunale Parlamente, die unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften tagen dürfen, haben das Publikum auszuschliessen. Die Öffentlichkeit der Parlamentssitzungen kann dabei über die elektronischen Medien gewährleistet werden, wobei keine Verpflichtung hierfür besteht. Die Verordnung gilt, so lange das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen gemäss bundesrätlicher Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) in Kraft steht.

Die Regierung schafft mit der generellen Möglichkeit von Urnenabstimmungen eine rechtliche Grundlage, welche die Handlungsfähigkeit der Gemeinden erhöht und eine rechtsstaatliche Entscheidungsfindung gewährleistet.

Fallzahlen Graubünden:

Bestätigte Fälle: 788 (+4)

Personen in Spitalpflege: 26 (-1)

Verstorbene Personen: 43 (+0)

(Bild: GRHeute)