Rückenwind für SP und SVP nach Bundesgerichtsurteil

Die Bündner Regierung hat Post vom Bundesgericht erhalten – und was darin stand, dürfte ihr nicht gefallen haben. Das Bundesgericht stellte fest, dass das Majorzverfahren für die Wahl des Grossen Rats im Kanton Graubünden nicht in allen Belangen verfassungskonform ist.

Die Bündner Regierung will nun den eingegangenen Entscheid des Bundesgerichts näher analysieren und in der Folge das weitere Vorgehen festlegen. Klar ist aber bereits heute, dass der Entscheid eine Anpassung des derzeit geltenden Wahlsystems auf die nächsten Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2022 erforderlich macht. In welchem Umfang und in welche Richtung, ist vertieft zu prüfen. Über die Anpassung des Wahlsystems wird der Grosse Rat und letztlich das Stimmvolk entscheiden, weil dafür auch eine Änderung der Kantonsverfassung nötig sein wird.

Bei den Bündner Parteien herrscht unmittelbar nach Bekanntgabe des Verdikts Freude und Erstaunen. Die SP Graubünden, die zusammen mit dem politischen Antipoden SVP Graubünden das Proporzsystem anstrebt, fühlt sich in ihren jahrelangen Bemühungen bestätigt und sieht den Ball nun bei der Bündner Regierung: «Es braucht eine saubere Auslegeordnung für ein verfassungskonformes, austariertes und zukunftsfähiges Wahlrecht.»

«Ein Meilenstein in der Bündner Politikgeschichte»

Das Urteil des Bundesgerichts sei ein Meilenstein in der Bündner Politikgeschichte. Nach Jahrzehnten der Auseinandersetzungen werde aufgrund einer Wahlrechtsbeschwerde erstmals bundesgerichtlich festgehalten: «Das Wahlsystem in Graubünden in seiner heutigen Form ist verfassungswidrig. Und das trotz grosszügiger Auslegung. Die Hälfte der Bündnerinnen und Bündner sind in der Wahlrechtsgleichheit verletzt. Das Bundesgericht fordert den Kanton daher auf, eine verfassungskonforme Wahlordnung zu schaffen.»

Auch die SVP ist über den Entscheid erfreut: «Wir nehmen diesen Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis. Seit Jahren kämpft die SVP Graubünden für ein faires, gerechtes Wahlsystem auch in Graubünden. Es war klar, dass das jetzige System nicht verfassungskonform ist und dass eine Anpassung nötig sein wird.» Gefordert seien jetzt vor allem die Mitteparteien, die seit Jahren ein gerechtes Wahlsystem bekämpft hätten. «Die SVP Graubünden erwartet, dass sie auf dieses Urteil reagieren und Hand bieten, für eine schnellstmögliche Beseitigung dieser Verfassungswidrigkeit», schreibt die Volkspartei in einer ersten Reaktion. 

«Den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit höher gewichtet»

Bei den Befürwortern des bisherigen Majorzsystems herrscht dagegen Ernüchterung. «Obwohl eine Mehrheit der Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wiederholt das geltende Majorzverfahren für die Wahl des Grossen Rates bestätigt hat, hat das Bundesgericht den verfassungsmässigen Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit höher gewichtet», wundert sich die CVP Graubünden in einer Medienmitteilung, betont aber gleichzeitig, «für 32 von 39 Kreisen hat das Bundesgericht aber die Zulässigkeit des Mehrheitswahlsystems bestätigt. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass dem Grundsatz nach das Majorz-, das Proporz- wie auch ein gemischtes System zulässig wäre.»

Man wolle nun das Urteil des Bundesgerichts vertieft prüfen und Vorschläge für ein künftiges Wahlsystem für Graubünden erarbeiten. Das Bündner Stimmvolk hatte noch im letzten Herbst bereits zum achten Mal einen Wechsel zum Proporzsystem abgelehnt. 

 

(Symbolbild: Pixabay)