Das Internet ist ein Stachel im Fleisch für alle, die Kontrolle wollen. Und für alle, denen in den letzten zwei Jahrzehnte die Felle in der globalisierten Digitalisierungswelle davon geschwommen sind. Während sich mittlerweile viele an die neue digitale Realität angepasst haben und beispielsweise durch neue Distributionsmöglichkeiten Massen erreichen, die sie selbst nie ansprechen könnten, versuchen andere, ihre schwindende Macht durch die Politik zu sichern.
Letztes Jahr nahmen über 70% der Schweizer das Glücksspielgesetz an, mit dem man verhindern will, dass Schweizer User ihr Geld in ausländischen Casinos verzocken, die dann ihrerseits steuerfrei die grosse Kohle machen. Im EU-Parlament wird diese Woche wohl die viel diskutierte Reform des EU-Urheberrechts angenommen. Machen wir uns nichts vor: Im Gegensatz zum Glücksspielgesetz – das das Internet zwar auch «unfreier» macht, dessen Motivation und Kontrollmechanismus aber verständlich und nachvollziehbar war – ist die Urheberrechtsreform ein ganz anderes Kaliber, ein Elefant im Porzellanladen. Besonders der umstrittene Artikel 13 hat in den letzten Wochen viele Diskussionen ausgelöst. Im Visier ist dabei zwar eindeutig der Gigant Google (mit Youtube, das auch Google gehört), der durch unzählige Inhalte von Urheberrechtsinhabern Milliarden verdient. Kein Wunder, sind es in allererster Linie Medienverlage, die Websperren und Upload-Filter fordern, um den Machtverlust und den Niedergang ihrer klassischen Produkte stoppen wollen.
Die Vorlage zielt aber deutlich weiter als auf den amerikanischen Grosskonzern. Wer sich in das Thema einliest, merkt rasch, wie komplex die Vorlage ist. So wäre es in Zukunft grundsätzlich verboten, beispielsweise auf Facebook ein geschütztes, aber millionenfach wiedergegebenes Bild von Donald Trump zu veröffentlichen. Falls man dieses aber zu einem «Meme» macht, beispielsweise mit einem lustigen Text darauf, ist eine Ausnahme möglich. Auch für GIFs gälten spezielle Bedingungen. Dafür wären die beliebten «Let’s Play»- oder «Die 10 besten»-Videos von Privat-Usern auf Youtube meist verboten, ausser es würde eine Lizenz gelöst oder der betroffene Verlag hätte nichts dagegen (viele profitieren ja auch beispielsweise von einem hohen Listing bei Google). Wie weit das Ganze geht, ist alles andere als klar: Ein Handyfoto der Mona Lisa aus dem Louvre auf Facebook zu posten, wäre theoretisch ein Vergehen. Da stellt sich zwangsläufig die Frage, wie denn das Ganze überwacht und verfolgt werden soll. Beim viel zitierten Artikel 13 geht es um Filterung, Haftung und Lizenzierung für Internetplattformen und um die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern und Internetplattformen. So schwammig, wie das daherkommt, so gross dürfte die Rechtsunsicherheit diesbezüglich werden.
Hunderttausende gingen am Wochenende auf die europäischen Strassen, um ihrer zugrunde liegenden Befürchtung Ausdruck zu verleihen: Die EU will die Kontrolle über die Inhalte des Internets erlangen. Die Gegnerschaft ist gross, selbst Wikipedia, das als gemeinnützige Organisation von der Reform ausgenommen wäre, protestierte letzte Woche mit einem Wiki-freien Tag gegen die drohende Zensur.
Welche Folgen die wahrscheinlich neue EU-Regelung für die Schweiz haben wird, ist schwierig zu beurteilen. Im Parlament ist unabhängig davon eine Reform des Urheberrechts vorgesehen. Die Schweiz wird es aber schwierig haben, eine entsprechende Urheberrechts-Insel zu bleiben. Sicher scheint aber, dass das Internet, wie wir es in den letzten 20 Jahren kennen- und lieben gelernt haben, auseinandergenommen und in ein Korsett gesteckt wird, um der globalisierten Online-Anarchie Einhalt zu gebieten. Mit der Urheberrechtsreform in der EU wird aber nichts anderes als ein weiteres undurchsetzbares EU-Bürokratie-Monster geschaffen, das ein Rechtschaos mit sich bringt. Die Politik in der Schweiz ist besser beraten, punktuell Massnahmen wie beim Glücksspielgesetz durchzusetzen als ein viel zu weit gefasstes, pauschales Gesetz zum Schutz der Medienverlage, das die Grenze zur Zensur eindeutig überschreitet.
Oder anders gesagt: Es kann nicht sein, dass man nun die Freiheit der Internet-User pauschal beschneidet, nur weil die Betroffenen die letzten 20 Jahre die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung verpennt haben. Die Politik sollte lieber punktuell mit einem passenden Skalpell operieren statt unkoordiniert mit dem Breitschwert auf die Realität einzudreschen.
(Bilder: Wikipedia/Henrik Schlottmann/Martin Kraft)