Das Bündner Parlament hat im April 2016 eine Standesinitiative beschlossen, welche vom Bund forderte, dass Bauten ausserhalb der Bauzone vereinfacht und massvoll zur Wohnnutzung umgenutzt werden können. Zwar haben National- und Ständerat die Standesinitiative abgelehnt, aber der Ständerat hat einen Gegenvorschlag präsentiert. Dieser sollte ebenfalls die Umnutzung von Bauten ausserhalb der Bauzone erleichtern, allerdings nur, wenn die Kantone die entsprechenden Grundlagen im kantonalen Richtplan schaffen. Dieser gangbare und kluge Weg, der jedem Kanton individuell ermöglicht hätte, die Umnutzung vorzusehen oder eben auch nicht, hat der Nationalrat knapp abgelehnt: eine Mehrheit von SP und Grünen, mit Unterstützung aus der praktisch geschlossenen BDP und grossen Teilen der FDP, angeführt von der Bündner SP-Nationalrätin Silva Semadeni hat sich durchgesetzt und damals einen Vorstoss zur erleichterten Umnutzung von Maiensässen abgelehnt. Schade. CVP und SVP haben konsequent für die Umnutzung von Maiensässen gestimmt.
Vorlage muss verbessert werden
Im Frühjahr 2019 ergibt sich eine neue Chance: der Bundesrat hat im Oktober 2018 eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes präsentiert. Die Kantone sollen etwas mehr Kompetenzen erhalten, was das Bauen ausserhalb der Bauzone anbelangt. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings werden die Hürden so hoch angesetzt, dass die Kantone die neuen Kompetenzen kaum nutzen können. Die Auswirkungen auf die Besitzer von Maiensässen sind derzeit deshalb noch bescheiden. Das Parlament muss dringend Nachbesserungen beschliessen: es muss die sogenannte Beseitigungspflicht von neuen Bauten ausserhalb der Bauzone aufheben. Dies betrifft vor allem die Landwirtschaft: hier gäbe es eine Möglichkeit, diese auf nicht zonenkonforme Bauten und Anlagen zu beschränken und damit die Landwirtschaft und auch gewisse touristische Anlagen auszunehmen. Das Parlament muss aber auch den sogenannten Planungs- und Kompensationsansatz beseitigen. Es kann doch nicht sein, dass bei einem Umbau eines Maiensässes ein Wohnhaus ausserhalb der Bauzone in mindestens derselben Grösse entsorgt werden muss. Oder die Fläche von zehn Mal mehr Ställen entfernt werden muss. Diese zentralistische Raumplanungspolitik aus Bern ist in der Praxis nicht umsetzbar. Sie bleibt ein Papiertiger und eine Beamtenlösung. Sie schafft Ausnahmen, die eigentlich gar keine Ausnahmen sind. Abzulehnen sind auch die Strafbestimmungen: wer ausserhalb der Bauzone in einem Gebäude ein Fenster ohne Baubewilligung erstellt, wird mit Geldstrafe oder Gefängnis von bis zu drei Jahren bestraft. Der Strafrahmen ist ähnlich wie bei der fahrlässigen Tötung. Bern schiesst mit diesen Forderungen über das Ziel hinaus. Die Vorlage kann korrigiert werden. Eine Arbeitsgruppe der CVP hat bereits konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet – mit dem klaren Ziel: die Raumplanung muss wieder einfacher, bürgerfreundlicher und unkomplizierter werden.
Bürgerliche sind gefordert
Die bürgerlichen Parteien in Bern sind in der Raumplanung dringend gefordert. Mehr denn je. Wir erwarten von der CVP, SVP, FDP und BDP, dass sie die Anliegen der Berggebiete konsequent umsetzen und verfolgen. Am 20. Oktober 2019 finden National- und Ständeratswahlen statt. Sie haben die Wahl, wer Graubünden im Nationalrat vertritt. Parteien, die die Interessen des Kantons Graubünden vertreten, oder Parteien, die aus dem Berggebiet ein Museum machen wollen.
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(Bild: GRHeute)