Art. 5 Abs. 1 der Selbstbestimmungsinitiative (SBI) besagt, wie Perl in seiner letzten Kolumne selbst festhält, dass die Bundesverfassung (BV) die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft sei. Unter „Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele“ werden in der BV in Art. 7 bis Art. 36 all jene Bestimmungen – also Recht auf Leben und Recht auf persönliche Freiheit, Schutz der Privatsphäre, Medienfreiheit, Versammlungsfreiheit, Recht auf faire Verfahren, usw. – aufgeführt, die Perl, als nicht im zwingenden Menschenrecht enthalten, auflistet und damit weismachen will, dass diese künftig nicht mehr beachtet würden; dies obwohl, wie erwähnt, die Bundesverfassung auch diese Bestimmungen als oberste Rechtsquelle festlegt. Perl unterstellt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dass er diesen zutraut, dass sie bereit sind, die in der Bundesverfassung festgehaltenen und von allen unbestrittenen Menschenrechte abzuschaffen.
Ich frage mich, was dieser SP-Mann für eine Einstellung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes hat? Dass ein Grossrat eine solche Polemik betreibt, kommt einer Irreführung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gleich und ist mehr als bedenklich.
Den Initianten der SBI geht es einzig darum, dassder von irgendwelchen internationalen Institutionen, EU Funktionären oder Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EUGR) immer mehr ausgeweitete Katalog der Menschenrechte von der Schweiz nicht automatisch übernommen werden muss. Übrigens – was die EUGR-Richter offenbar von der direkten Demokratie und somit von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern halten, hat kürzlich die Vertreterin der Schweiz am EUGR, Helen Keller, in der SRF Sendung “Schawinski“ klar gemacht, wo sie die Stimmberechtigten als “Pöbel“ bezeichnete.
Hören Sie nicht auf diese polemische Angstmacherei. Den Gegnern der SBI geht es nur darum, den Bürgerinnen und Bürgern das Mitbestimmungsrecht zu entziehen, denn es ist angenehmer zu politisieren, wenn das „dumme“ Volk nicht immer dreinredet. Wird die SBI abgelehnt, können künftig die meisten Initiativen für ungültig erklärt werden, mit dem Hinweis, sie seien mit irgendeinem völkerrechtlichen Vertrag nicht konform. Wenn Sie das nicht wollen, legen Sie am 25. November ein Ja zur SBI in die Urne.
Christian Mathis, Küblis