Am 1. Mai 2014 ist das vom Schweizervolk klar angenommene Bundesgesetz über die Raumplanung in Kraft getreten. Die Hauptziele dieser Teilrevision bestanden darin, dass die uferlose Ausdehnung der Siedlungen durch Neueinzonungen beschränkt werde. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich die Bauzone einer Gemeinde so zu bemessen, dass sie lediglich Baulandreserven für die nächsten 15 Jahre ausweist. Grössere Bauzonen müssen zurückgezont werden. Auch soll der Baulandhortung mit geeigneten Massnahmen ein Riegel geschoben werden. Auf diese Weise soll eingzontes Land dem vorgesehenen Nutzungszweck zugeführt und überbaut werden. Damit kann eine Einzonung am Siedlungsrand vermieden werden. Zu guter letzt soll bei Einzonungen einen Teil des Gewinnes in einer sogenannten Mehrwertabgabe an den Staat abgeführt werden.
In der kommenden Oktobersession des Grossen Rates wird nun das auf den Grundlagen des Bundesgesetzes vorgeschlagene kantonale Raumplanungsgesetz (KRG) beraten. Die Parlamentarier sind durch dieses Gesetz stark gefordert. So werden dadurch zum Beispiel die Entwicklungspotentiale der Gemeinden für viele Jahre festgelegt. Gemeinden, welche Auszonen müssen, sollen über die Mehrwertabgabe der Einzonungen für ihre bereits getätigten Aufwendungen entschädigt werden. Auch stellt das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Landbesitzer dar.
Nachfolgend sollen die wichtigsten Eckpunkte kurz beschrieben werden. Bestehendes Bauland soll innerhalb von 10 Jahren überbaut werden. Wenn nicht, kann die Gemeinde das Bauland übernehmen und dem Markt zuführen. Sie kann aber auch die Mehrwertabgabe erhöhen, progressive Lenkungsabgaben erheben, oder schlimmstenfalls das Land entschädigungslos auszonen. Entschädigt würden lediglich bereits vor kurzem getätigte Erschliessungskosten. Der Staat erhält damit sehr mächtige Mittel in die Hand, um seine Ziele gegenüber den Landeigentümern durchzusetzen (solche Massnahmen werden mit Bestimmtheit gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen). Bei Einzonungen soll zwischen 20% – 30% an den Staat abgeführt werden, dafür soll die Liegenschaftsgewinnsteuer abgeschafft werden. In Anbetracht der Tatsache, dass der Staat durch die Einzonung die Landbesitzer ´reich´ macht, rechtfertigt sich meines Erachtens eine Gewinnbeteiligung des Staates durchaus.
In wieweit sich all diese Massnahmen auf den Grundstücksmarkt auswirken, ist im heutigen Zeitpunkt nur sehr schwer abschätzbar. Die ganze Gesetzesvorlage ist jedoch noch sehr viel umfangreicher und komplexer als hier nur fragmentarisch dargelegt. Die Grossräte sind extrem gefordert und sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Tagt doch der Rat in der Oktobersession einen Tag länger als üblich. So gilt es zwischen öffentlichen und privaten Interessen genau abzuwägen und zu werten. Die FDP Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass das Gesetz wo möglich nicht über Bundesrecht hinaus geht. Auf alle Fälle handelte es sich hier um ein Gesetz, das sehr grosse finanzielle Auswirkungen für den Staat und auch für private Landbesitzer hat. Mögen wir in dieser Session die richtigen Entscheidungen zum Wohle der Bevölkerung fällen.
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(Bild: GRHeute)