Ein Initiativkomitee unter der Federführung von Markus Kalberer hat in Chur eine Volksinitiative zum Erhalt der Stadtkinos eingereicht. Das Begehren richtet sich gegen den Bau eines Grosskinos im westlichen Stadtteil. Die Stimmberechtigten sollen offenbar Schiedsrichter im Churer Kino-Streit spielen.
«Für eine lebendige Altstadt – Initiative für den Erhalt der Churer Stadtkinos» heisst das Begehren, das mit 816 Unterschriften versehen bei den Behörden deponiert wurde, wie Stadtrat Tom Leibundgut von der Churer Stadtkanzlei mitteilte. Mindestens 800 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen einer Volksinitiative in Churer Gemeindeangelegenheiten erforderlich.
Das Begehren visiert eine Änderung des kommunalen Baugesetzes an, welches vorschreibt, dass die Arbeitszone A1 für Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt sein soll. Entscheidend ist der neue Zusatz, der den Bau von Kinos in dieser Zone ausschliesst.
Das Initiativkomitee steht unter der Federführung von Markus Kalberer, welcher zur Geschäftsführung der Kino Chur gehört, die zwei Kinos auf Stadtgebiet betreibt. Offenbar soll das Churer Stimmvolk Schiedsrichter spielen im Kino-Streit.
Neues Kino könnte verhindert werden
Sollte die Initiative dereinst zur Abstimmung gelangen und vom Stimmvolk angenommen werden, könnte sie den Bau eines neuen Grosskinos im Westen der Stadt torpedieren. Vorausgesetzt, für das neue Kino läge zum Zeitpunkt der Annahme noch keine Baubewilligung vor, wie der zuständige Stadtrat Tom Leibundgut auf Anfrage erklärte.
In einem nächsten Schritt werden die Unterschriften geprüft und die eingereichte Initiative dahingehend, ob sie gegen übergeordnetes Recht verstösst oder nicht. Bevor sie dem Stimmvolk unterbreitet wird, ist das kommunale Parlament mit einer Abstimmungsempfehlung am Zug. Die Behörden haben eineinhalb Jahr Zeit, das Begehren zur Abstimmung vorzulegen.
Auch das Bundesgericht entscheidet mit
Gestritten um den Bau des neuen Grosskinos wird auch vor Gericht. Das Bündner Verwaltungsgericht lehnte unlängst eine Beschwerde ab, nun liegt der Fall vor Bundesgericht. Das Gericht entschied kürzlich, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung abzusprechen.
Das bedeutet für die Promotoren des neuen Kinos, dass sie eigentlich mit dem Bau beginnen könnten, allerdings auf eigenes Risiko. Denn in der Sache selbst hat das Bundesgericht noch kein Urteil erlassen. Bauen will das Grosskino die Baugesellschaft City West respektive die Domenig Immobilien AG.