Die Regierung hat mehreren Projekten die Unterstützung zugesagt. So befürwortet sie das Projekt einer Pandemiestation im Kantonsspital. Auch Talentklassen in Chur werden neu unterstützt. Zudem sieht sie Handlungsbedarf bei speziellen Tier- und Pflanzenarten und unterstützt die neue Finanzordnung 2021 des Bundes.
Die Bündner Regierung hat die Bewilligung zur Führung von Talentklassen in Chur erteilt. Das von der Stadtschule eingereichte Konzept sieht eine Oberstufen-Talentschule für sportlich oder musikalisch begabte Kinder vor.
Mit einem speziellen Stundenplan erhalten talentierte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, vermehrt zu trainieren respektive zu üben. Die Talentklasse wird ab dem Schuljahr 2016/2017 gestaffelt über drei Jahre eingeführt. Die Stadtschule Chur ist neben der Volksschule Davos, der Talentschule Surselva und der Scoula Sportiva Champfèr bereits die vierte Schule, die im Kanton Graubünden eine Talentklasse anbietet.
Das Kantonsspital Graubünden plant im Rahmen des aktuell laufenden Bauprojekts SUN (Sanierung, Um- und Neubau) unter anderem die Realisierung eines neuen Bettenhauses für die Kinderklinik. In diesem soll ein Stockwerk als Pandemiestation mit 18 Isolierzimmern ausgestaltet werden. Insbesondere im Hinblick auf das in der Gefährdungsanalyse des Kantons aufgeführte Risiko einer allfälligen Pandemie erscheint es aus Sicht der Regierung sinnvoll, im Kantonsspital eine Pandemiestation für den gesamten Kanton vorzubereiten. Im Normalfall werden die Isolierzimmer als normale Bettenzimmer der Kinderklinik genutzt. Die Regierung hat dem Projekt nun zugestimmt. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Kosten von 1,7 Millionen Franken als ausserordentlichen Investitionsbeitrag zu gewähren.
Somit wird die Ausweitung einer Pandemie auf den ganzen Kanton schon in der Anfangsphase erschwert oder im besten Fall verhindert. Weitere Pandemiestationen im Kanton werden nicht benötigt.
Handlungsbedarf bei gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten
Die Regierung sieht ausserdem grossen Handlungsbedarf bei fremden gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. Im Gegensatz zu den einheimischen, von Natur aus bei uns vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, sind gebietsfremde Arten durch den Einfluss des Menschen zu uns gekommen. Sie können die Gesundheit gefährden und Schäden verursachen. Aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses hat das Bundesamt für Umwelt BAFU eine Strategie zur Bekämpfung erarbeitet.
Obwohl mit einer kantonalen Strategie die Ausbreitung einiger Arten in Graubünden bereits nachweislich gehindert werden konnte, hat die Verbreitung anderer angesiedelter Arten in den letzten Jahren zugenommen. Zudem wachsen die verschärfenden Einflussfaktoren wie globaler Handel, internationaler Verkehr, Klimawandel und Landnutzung weiter.
Die Bündner Regierung begrüsst die Absicht des Bundes, auch Grundstückeigentümer und -bewirtschafter zu einer Bekämpfung zu verpflichten. Dies gilt ebenso für die Unterhaltsdienste von Bahnen, Strassen und Gewässern. Aus Sicht der Regierung besteht ein dringender Handlungsbedarf bei der Koordination der verschiedenen Akteure, der Früherkennung sowie bei der Harmonisierung der Rechtsgrundlagen. Ebenso muss die Strategie die nötigen Grundlagen für die Freigabe von finanziellen und personellen Ressourcen liefern. Im Falle von fehlenden Verursachern soll sie die Basis für eine verhältnismässige Aufteilung der anfallenden Kosten zwischen Bund und Kantonen bilden.
Regierung unterstützt auch Finanzordnung
Mit der Reform der Finanzordnung sollen die Bundesfinanzen auch über das Jahr 2020 hinaus auf eine tragfähige Basis gestellt werden. Konkret soll die zeitliche Befristung bei der Mehrwertsteuer (MWST) und der direkten Bundessteuer (DBSt) aufgehoben werden. Dies würde es dem Bund erlauben, diese beiden Steuern permanent erheben zu können.
Die Bündner Regierung unterstützt die beabsichtigte Weiterführung der geltenden Finanzordnung ohne Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer. Mit dem Verzicht auf die bis Ende 2020 gesetzte Befristung werden die beiden Haupteinnahmequellen des Bundes langfristig gesichert. Diese beiden Steuern sind unbestritten und unverzichtbar. Die Kantone sind mit einem Anteil von 17 Prozent an der DBSt beteiligt. Diese Steuer ist somit auch für die Kantone von unmittelbarer Bedeutung. Die Regierung begrüsst zudem die vorgelegte schlanke Vorlage zur neuen Finanzordnung. Auf neue Elemente wird verzichtet.
Stellungnahme Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren
Regierung genehmigt Kantonsbeitrag an den Ersatzneubau der ARA Brail in Zernez
Der Gemeinde Zernez wird an den Ersatzneubau der ARA Brail ein Kantonsbeitrag von maximal rund 194 000 Franken zugesichert.
Die ARA Brail wurde im Jahre 1984 in Betrieb genommen. Seit der Inbetriebnahme wurden keine Sanierungen oder werterhaltende Massnahmen umgesetzt. Das neue Bauprojekt sieht deshalb einen Ersatzneubau vor. Die Kapazität der ARA wird verdoppelt und ein bisher fehlendes Regenbecken erstellt. Mit den Bauarbeiten soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Der Bauabschluss ist auf Ende 2016 vorgesehen.
(Bilder: GRHeute/Xenos/Standeskanzlei)