Das Bundesverwaltungsgericht hat die Spitalliste Psychiatrie des Kantons Graubünden für die Clinica Holistica in Susch aufgehoben. Es heisst damit die Beschwerde des Kantons Zürich gut, dies entgegen dem Antrag des Bundesamtes für Gesundheit.
Im Oktober 2013 hat die Regierung der Clinica Holistica Engiadina in Susch auf der neuen Spitalliste Psychiatrie einen Leistungsauftrag für Stressfolgeerkrankungen ohne Beschränkung der Bettenzahl erteilt. Durch die Aufnahme der Suscher Burn-Out-Klinik auf die Bündner Spitalliste sah sich allerdings der Kanton Zürich in mehreren schützenswerten Interessen betroffen – als Folge reichte er Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses hat der Beschwerde nun recht gegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht begründet das Urteil damit, dass die vom Kanton Graubünden getätigten Bedarfsabklärungen nicht ausreichend waren. Kritisiert wurden die Planungsgrundlagen bezüglich der Patientenströme und betreffend Koordination mit anderen Kantonen sowie die Definition des Begriffs Stressfolgeerkrankungen.
Antrag des Bundesamtes für Gesundheit half nich
Das Bundesverwaltungsgericht entschied in seinem Urteil entgegen dem Antrag des Bundesamtes für Gesundheit. Dieses hatte festgehalten, dass es keine schutzwürdigen Interessen des Kantons Zürich sehe, die die Beschwerdeerhebung gegen die Spitalliste des Kantons Graubünden legitimieren würden. Weiter hatte das Bundesamt für Gesundheit darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bewusst den Wettbewerb unter den Spitälern gewollt habe. Der Gesetzgeber habe den Patienten mit der freien Spitalwahl die Möglichkeit geben wollen, sich im Sinne des Qualitätswettbewerbs auch in ausserkantonalen Spitälern und Kliniken behandeln zu lassen.
Damit gilt nun wieder die alte Spitalliste Psychiatrie. Auf der alten Spitalliste Psychiatrie ist die Klinik mit einem Leistungsauftrag für Stressfolgeerkrankungen mit gerade mal fünf Betten für Bündner Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgeführt.
30% Klinik-PatientInnen sind aus Zürich
30% der rund 400 Patienten jährlich kamen bisher aus dem Kanton Zürich. Schon zu einem früheren Zeitpunkt hatte man von Seiten der Burnout-Klinik gesagt, im Falle eines negativen Entscheids würde man auf Privatpatienten und Ausländer setzen, dem Geist der Klinik entspreche dies aber nicht. Bisher sind erst 5% der PatientInnen aus dem Ausland.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt eine Novität dar, wurde doch erstmals einer Beschwerde eines Kantons gegen die Spitalliste eines anderen Kantons entsprochen. Gemäss einer Medienmitteilung wollen die Verantwortlichen des Kantons Graubünden nun das Urteil analysieren und danach die notwendigen Schritte angehen.
(Bild: Die erste Schweizer Burn-out-Klinik: Clinica Holistica Engiadina in Susch – Xenos/Wikipedia)