jugend.gr setzt sich seit 2005 als Dachverband für Kinder- und Jugendförderung in Graubünden dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen ihre Rechte und Bedürfnisse wahrnehmen und ihren Lebensraum mitgestalten können. Mit Blick auf die kommenden Wahlen wollte jugend.gr von allen Regierungsratskandidaten wissen, wie sie zu Themen der Kinder- und Jugendförderung stehen. Die wichtigsten Antworten.
Im Kanton Graubünden verfügen erst die Hälfteder Gemeinden über ein professionelles Angebot der Kinder- und Jugendförderung, wie zum Beispiel eine Jugendarbeitsstelle oder einen betreuten Jugendtreff. Müsste der Kanton diesbezüglich eine aktivere Rolle einnehmen und welche Massnahmen schlagen Sie zur Unterstützung der Gemeinden vor?
Christian Rathgeb:
Die Förderung von Kindern und Jugendlichen ist wichtig und liegt in erster Linie in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Zuständigkeit für die ausserschuliche Kinderund Jugendförderung liegt in Graubünden bei den Gemeinden. Der Kanton unterstützt dies, indem er den Dachverband jugend.gr mit einem
Leistungsauftrag mit der kantonalen Jugendförderung beauftragt hat. Dieser fördert und unterstützt die ausserschulische Jugendarbeit in den einzelnen Gemeinden des Kantons. Der Kanton macht dabei den Gemeinden keine Vorschriften. Damit sollen die Gemeinden die für sie passende Lösung finden, wobei auf die unterschiedlichen Strukturen im Kanton Rücksicht genommen wird und gleichzeitig auf die sich verändernden
Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen reagiert werden kann. Diese Lösung hat sich grundsätzlich bewährt und soll beibehalten werden.
Marcus Caduff:
Ich sehe hier nicht primär den Kanton in der Pflicht, sondern vielmehr die Gemeinden und Regionen. Im Kanton Graubünden mit den vielen Gemeinden, mit urbanen Räumen, jedoch auch sehr ländlich geprägten Gemeinden sind die Voraussetzungen sehr unterschiedlich. Der Jugendliche in Davos oder in Chur hat andere Möglichkeiten seine Freizeit zu gestalten und sich zu engagieren als der Jugendliche in Avers oder Safiental. Daher sehe ich eher, dass die Region eine aktivere Rolle übernehmen müsste, um eine professionelle Jugendarbeit zu ermöglichen und Ressourcen aber auch Angebote zu bündeln. Aufgabe des Kantons ist die Unterstützung der Gemeinden und vor allem die Definition der Kriterien für die Unterstützung.
Ehrenamtliches und unbezahltes Engagement ist eine wichtige Ressource der Gesellschaft. In der Schweiz haben deshalb gemäss OR alle privatrechtlich angestellten ArbeitnehmerInnen unter 30 Jahren ein Anrecht auf fünf Tage zusätzlichen unbezahlten Urlaub für freiwillige Jugendarbeit (Jugendurlaub). Setzen Sie sich dafür ein, dass der Kanton Graubünden eine fortschrittliche Regelung wie zum Beispiel 10 Tage bezahlter Jugendurlaub für Kantonsangestellte unter 30 Jahren einführt? Welche weiteren Massnahmen im Bereich des ehrenamtlichen Engagements von Kindern und Jugendlichen würden Sie unterstützen?
Peter Peyer:
Als ehemaliger Leiter der „Wölfli“-Stufe in der Kantonalen Pfadi weiss ich noch genau, wie wir schon vor Jahren darum kämpfen mussten, dass Leiterinnen und Leiter für Kurse usw. das Recht auf diese Zusatztage (die ja nicht einfach Ferien sind!) wahrnehmen konnten. Grundsätzlich ist eine Erhöhung auf 10 Tage richtig. Der Kanton
soll mit fortschrittlichen Anstellungsbedingungen voraus gehen. Aber der Druck für 10 Tage soll auch in der
Privatwirtschaft aufrecht erhalten bleiben. Als weitere Massnahme für die Sensibilisierung für die Freiwilligenarbeit könnte z. B. jedes Jahr ein kantonaler „Freiwilligentag“ eingeführt werden, an dem die Mitarbeitenden der Verwaltung „hinaus gehen“, unabhängig davon, ob sie sich in einem Projekt für Jugendliche
engagieren oder in einem anderen Bereich der Freiwilligenarbeit.
Walter Schlegel:
Der Kanton Graubünden ermöglicht bereits heute für höchstens fünf Tage für die Leiterausbildung in J+S, bei den Jungschützen und bei anderen Jugendorganisationen bezahlten Urlaub. Bei der Teilnahme als Kursleiterin oder -leiter in diesen Organisationen wird für die Hälfte der ausfallenden Arbeitszeit ein bezahlter Urlaub gewährt, pro Kurs jedoch höchstens zweieinhalb Tage; das zuständige Departement kann hier grosszügigere Urlaube bewilligen. Unbestritten ist die freiwillige Jugendarbeit für unsere Gesellschaft sehr wichtig. Ehrenamtliches und unbezahltes Engagement für unsere Gesellschaft ist heute nicht mehr sehr trendig. Umso mehr verdient sie ein grosses Mass an Wertschätzung und ist wo möglich zu unterstützen. Freiwilligenarbeit kann aber nie vollumfänglich vergütet werden. Eine Ausdehnung der bezahlten Urlaubsregelung ist ein Ansatz, der m.E. im Einzelfall zu beurteilen und zu bewilligen ist. Das Engagement in Kinder-, Jugend- und Sportvereinen und die verbandliche Jugendarbeit würde ich vermehrt unterstützen.
Fast alle Kantone der Schweiz entwickeln zurzeit mit Unterstützung des Bundes ihre Kinder- und Jugendpolitik weiter. Der Kanton Graubünden ist in Bezug auf die Strukturen in diesem Bereich eher in den hinteren Rängen zu finden (zum Beispiel fehlendes Kinder- und Jugendförderungsgesetz, Strategie/Leitbild, kantonales Jugendparlament). Was soll der Kanton Graubünden für eine zeitgemässe Kinder- und Jugendpolitik tun? Welche Schritte sollte er diesbezüglich einleiten?
Mario Cavigelli:
Die Kinder und Jugendlichen sind unsere Zukunft und das Fundament unserer Gesellschaft. Unter Beachtung, dass es im sprachlich und kulturell vielfältigen Kanton wichtig ist, den Gemeinden die Aufgabe der Kinder- und Jugendförderung zu belassen – weil sie dort am wirksamsten ist –, ist es gewiss prüfenswert, inwiefern auch der
Kanton einzelne Aufgabenbereiche prägen kann. Zu denken ist an Fragen, die schon im Familienbericht des Kantons vor mehr als 10 Jahren aufgeworfen wurden und damals vielleicht noch anders beurteilt worden sind,
aber auch an eine Grundlagenerarbeitung des Kantons zuhanden der Gemeinden und eine Bestandsaufnahme der Bedürfnisse bei den Gemeinden.
Jon Domenic Parolini:
Der grösste Teil der Kinder- und Jugendförderung ist in verschiedenen Bereichen gesetzlich geregelt (z.B. Kindes- und Jugendschutz, familienergänzende Kinderbetreuung, Schul- und Berufsbildung, Sport- und Kulturförderung, Gesundheitsförderung, Prävention). An der bisherigen freiwilligen und flexiblen Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der ausserfamiliären und ausserschulischen Kinderund Jugendförderung durch die Gemeinden soll festgehalten werden. Der Kanton soll aber weiterhin die Aufbau- und Entwicklungsarbeit der Gemeinden und Regionen unterstützen. Dabei soll er den Gemeinden aber keine Vorgaben machen. Ein durch den Kanton vorgegebener einheitlicher Vollzug der Aufgaben wäre weniger flexibel und wirkungsvoll als die bisherige Praxis. Der Kanton soll deshalb auch vom Erlass eines Gesetzes oder eines übergeordneten Leitbildes absehen. Ein Gesetz oder ein Leitbild könnte den unterschiedlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen nicht gerecht werden und würde die Gemeinden in ihrer Aufgabenerfüllung nicht angemessen unterstützen.
(Bild: GRHeute)