Die Regierung hat an ihrer heutigen Sitzung eine externe Untersuchung betreffend die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Untersuchungsergebnissen der Wettbewerbskommission (WEKO) zu den Submissionsabreden angeordnet.
Untersucht werden sollen die Vergabeabläufe im Tiefbauamt, insbesondere auch im von der WEKO untersuchten Ermittlungszeitraum von 2004–2012. Beigezogen wird eine geeignete unabhängige ausserkantonale Persönlichkeit.
Unabhängig davon werden zudem die Sachverhalte rund um den Polizeieinsatz respektive den Zuständigkeitsbereich des Departments für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, von Dr. Andreas Brunner, ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, untersucht.