Ein Kommentar von BDP-Graubünden-Präsident Andreas Felix im Politforum von GRHeute.
Seit dem 8. November 2017 wissen wir, dass das Bundesgericht die Ungültigkeitserklärung der Sonderjagdinitiative durch den Grossen Rat nicht schützt. Dieser liess sich bei seinem Entscheid von der Überzeugung leiten, dass nach dem Wortlaut des Initiativtextes ausserhalb der ordentlichen Hochjagd keine jagdliche Regulierung der Bestände, insbesondere beim Hirschwild, mehr möglich ist. Deshalb ergebe sich ein Widerspruch zu übergeordnetem Bundesrecht. Immerhin fordert die Initiative, dass die Jagdzeiten derart festzulegen sind, dass die Abschusspläne auf alle Fälle und vollumfänglich während der ordentlichen Hochjagd, d.h. gem. Initiativtext bis Ende Oktober zu erfüllen sind. Das Urteil des Bundesgerichtes belehrt uns nun eines anderen und bringt in zweierlei Hinsicht Klärung. Zum einen bestätigt auch das Bundesgericht, dass die Erfüllung der Abschusspläne beim Hirschwild in gewissen Regionen unseres Kantons bis Ende Oktober nicht machbar und eine nachträgliche Regulierung notwendig ist. Entgegen dem Grossen Rat ist das Bundesgericht aber der Meinung, dass die Initiative nach Ende Oktober nur die private Jagd verbiete, nicht aber eine Regiejagd durch die kantonalen Jagdorgane.
Die Frage ist nun, wollen wir Jäger das? Beim Rothirsch beläuft sich der Frühjahresbestand auf rund 15‘000 Tiere. Um den Bestand stabil zu halten ist im Herbst ein Drittel des Frühlingsbestandes zu entnehmen. Es ist ein Privileg, als Jäger in unserem Kanton naturnah zu jagen und jedes Jahr, nachhaltig und ohne den Bestand zu gefährden, 5000 Hirsche jagdlich nutzen zu dürfen. Die Jagd wie sie heute in Graubünden praktiziert wird entspricht einem austarierten System, mit welchem die verschiedenen Anforderungen an die Jagd erfüllt werden und der Jagdbetrieb zwischen den einzelnen Jagdarten optimal koordiniert ist. Sie trägt tierschützerischen und ethischen Grundsätzen Rechnung, indem die Jagdzeiten gemäss Artikel 11 des geltenden Kantonalen Jagdgesetzes auf die Paarungszeit Rücksicht zu nehmen haben. Mit der Festlegung von Wildschutzgebieten wird dem Bedürfnis der Tiere nach Rückzugsmöglichkeiten und Ruhe, auch während der Jagd, Rechnung getragen. Anderseits wird damit, insbesondere beim Hirschwild, eine möglichst hohe Erreichung der Abschusspläne während der Hochjagd angestrebt. Dies gelingt sehr gut, wenn man sich nicht weigert zur Kenntnis zu nehmen, dass 50% der Hirschabschüsse entlang der Grenzen von Asylen und Wildschutzgebieten erfolgt. Trotzdem wird es auch in Zukunft nicht möglich sein, bis Ende Oktober im ganzen Kanton die Abschusspläne zu erfüllen.
Der Ersatz der Sonderjagd mit einer staatlichen Regiejagd durch die Jagdorgane, wie sie bei einer Annahme der Sonderjagdinitiative vom Bundesgericht mehr oder weniger klar präjudiziert ist, kommt für mich nicht in Frage. Die Regierung ist gefordert, in einer neuen Botschaft dem Grossen Rat aufzuzeigen, warum die Sonderjagdinitiative aus sachlichen Gründen abzulehnen ist. Sie ist aber auch gefordert der Bevölkerung aufzuzeigen, wie die Jagd auf das Hirschwild angepasst wird, damit die jährliche Polemik über die Regulation der Wildbestände nach der ordentlichen Hochjagd ein Ende nimmt.
Aber auch wir Jäger sind gefordert! Zum einen müssen wir uns für unser Jagdprivileg wehren, gegen eine Verstaatlichung der Jagd kämpfen und uns gemeinsam für die Ablehnung der Sonderjaginitiative engagieren. Zum anderen müssen wir bereit sein, Lösungen zu akzeptieren, die über das eigene Jagdgebiet hinauswirken und für den ganzen Kanton taugen.
Das Politforum auf GRHeute besteht aus 12 PolitikerInnen aus Graubünden. Jede Woche nimmt eine/r zu einem aktuellen Thema Stellung.
(Bild: GRHeute)