Zweieinhalb Jahre dauerte die Aufarbeitung der Geschichte über Fürsorgerische Zwangsmassnahmen im Kanton Graubünden. Jetzt liegt die Studie vor. Bilanz: «Es ist nicht nur eine Handvoll Betroffene, es sind mehrere 1000.»
Es gibt Schicksale wie das von V. N. Die junge Frau – alle Namen wurden verfremdet und der Schlüssel im Staatsarchiv hinterlegt – führte ein Leben, das in den 50er Jahren nicht der gesellschaftlichen Norm entsprach. Sie verliebte sich in einen zehn Jahre älteren Mann, der bereits Familie hatte und brannte mit ihm nach Marokko durch.
«Kannst Du Dir das vorstellen, nie 1 Tropfen Wasser, sondern nur heisse Luft und glühende Sonne», schreib V. N. aus Marokko, wie im 170 starken Buch «Fürsorgerische Zwangsmassnahme» beschrieben ist. V. N. blieb in Marokko, bis die zuständige Bezirksfürsorgestelle von ihrem Aufenthalt erfuhr und sie wieder in die Schweiz zurück holte – in die psychiatrische Klinik Beverin. «Wenn eine 20-jährige Tochter nach all den belastenden Ereignissen und Erfahrungen noch immer in ihren phantasievollen Träumen lebt udn die Realität noch nicht völlig erfassen kann, so muss dies vom psychiatrischen Standpunkt aus als abnorm bezeichnet werden.»
V. N. haute nochmals ab, wurde noch einmal in die Schweiz zurück gebracht und kam nach vielen Irrungen und Wirrungen ins Lukasheim im Kanton St. Gallen. Auf Briefe, in denen sich die Mutter gegen die Massnahmen gegen ihre Tochter wehrte, bekam sie zur Antwort: «Liesse die Vormundschaftsbehörde Ihrer Tochter freie Bahn, wäre diese wohl längstens in Frankreich zur Dirne herabgesunken. Sind Sie dankbar, dass hier durchgegriffen wird.»
Studie im Auftrag des Kantons
Das Resumee, das die Autoren der Studie gleich selbst gaben: «Auffallend sind der mit grosser Selbstverständlichkeit angeschlagene autoritäre Ton, mit welchem die Mutter in die Schranken gewiesen wurde. Ebenso wie die stereotype Diagnose, dass die junge Frau, sich selbst oder dem schädlichen Einfluss ihres Freundes überlassen, zur «Dirne herabsinken» würde.»
Ob V. N. auch zu den gut 70 Betroffenen gehört, die sich bis Ende 2013 beim Staatsarchiv gemeldet haben, um allfällige Akten zu finden, ist nicht bekannt. Klar ist aber: Es war nicht nur eine kleine Handvoll Betroffener von fürsorgerischen Zwangmassnahmen, es sind mehrere 1000, wie Tanja Rietmann, die die Studie verfasste, erklärte. Die Studie ist ein Auftrag des Kantons, der sie sich 22’000 Franken kosten liess. «Das ist grosses Geld», sagte der zuständige Regierungsrat Martin Jäger zur Auseinandersetzung mit der Vergangenheit.
«Uns war vor allem wichtig, herauszufinden, was in Graubünden speziell war», sagte Martin Jäger. «Wir haben herausgefunden, dass die Vormundschaftsbehörden überdurchschnittlich überfordert waren.» Das zeigt sich auch darin, dass der Tatbestand einer «liederlichen Person» in den 39 Vormundschaftsbezirken des Kantons Graubünden total verschieden gehandhabt wurde. Allein der Begriff sei sehr vage, sagte Tanja Rietmann. Zum Teil waren es «massive Eingriffe in die Freiheitssphäre eines Individuums.» Stimmen, die sich für Anwälte für Betroffene aussprachen, wurden vom Grossrat überstimmt.
Im Buch, das für 35 Franken zu kaufen ist, wird auch auf die Situation der Kinder in Heimen – «Graubünden war der Kanton der Kinderheime» – und der Arbeitsanstalt Realta eingegangen. Vor allem Realta war in seiner Art einzigartig in der Schweiz: Dort sollten unter anderem (vermeintliche) Alkoholiker wieder auf den Pfad der Tugend zurück gebracht werden.
25’000 Franken pro Gesuch
«Je mehr ich gelesen habe, desto intensiver habe ich gelesen», sagte Martin Jäger. «Es lohnt sich wirklich!» Auch er war übrigens mal Lehrer in einem Kinderheim und hat Missstände gemeldet. «Ës war sehr interessant zu lesen, wie sie diese Missstände aufgeschrieben haben», sagte Jäger. Das Buch ist ab sofort im Buchhandel erhältlich.
V. N. wurde schliesslich aus der Vormundschaft entlassen und heiratete. Dort verliert sich ihre Spur. Im Sozialdienst des Kantons Graubünden wurde ihr Schicksal nicht vergessen: «Die Misssstände aus der Vergangenheit sind nicht abgeschlossen. Wir müssen weiterhin achtsam bleiben», sagte Susanna Gadient, Leiterin des kantonalen Sozialamtes Graubünden.
Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen können sich bei der Opferhilfe melden, wo sie umfassend unterstützt und beraten werden. Der Solidaritätsfond des Bundes hat pro Opfer 25’000 Franken bereit gestellt, insgesamt 300 Millionen Franken. Gesuche müssen bis am 31. März nächsten Jahres eingereicht werden.
(Bild: GRHeute)