Die Bündner Regierung hat gestern Stellung zum eidgenössischen Jagdgesetz genommen. Darüber hinaus, dass die für Mai 2017 geplante Volksabstimmung über die Jagdinitiative verschoben wird.
Die Regierung hat Stellung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) genommen. Mit dieser Teilrevision wird eine Motion von Ständerat Engler umgesetzt. Demzufolge sollen Wolfsbestände künftig unter klar definierten Voraussetzungen reguliert werden können. Dies wird von der Regierung ausdrücklich befürwortet. Die Teilrevision des eidgenössischen Jagdgesetzes ist aber für den Kanton Graubünden mit seinem hohen Wildbestand auch in allgemeiner Hinsicht von massgebender Bedeutung.
Wer darf in Graubünden zur Jagd?
Die Bündner Regierung anerkennt, dass die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Nicht gelöst werden jedoch die Probleme im Bereich des Vollzugs des Jagdgesetzes. Problematisch für den Kanton Graubünden ist zudem die geplante gegenseitige Anerkennung kantonaler Jagdprüfungen. Die Regierung fordert eine klare Trennung zwischen Jagdprüfung und Jagdberechtigung. Die Patentkantone müssen daher die Möglichkeit haben, das Jagdrecht für Jägerinnen und Jäger ohne kantonale Jagdprüfung einzuschränken beziehungsweise zu begrenzen.
Wolfsbestände regulieren
Im Weiteren ist die Bündner Regierung nicht einverstanden, dass Wolfsbestände nur in der Zeit vom 3. Januar bis 31. März reguliert werden dürfen. Sie beantragt dem Bund, einen Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März vorzusehen. Bisherige Erfahrungen aus Graubünden zeigen nämlich, dass sich Rudel im Verband vor allem in den Monaten Dezember und Januar bewegen. Später findet häufig eine Aufsplitterung in Teilrudelverbände statt. Deshalb eignet sich der Monat Dezember besonders gut für die Regulation der Wolfsrudel. Hier gehts zur vollständigen Stellungnahme der Bündner Regierung.
Volksabstimmung über die Jagdinitiative wird verschoben
Die Regierung hat ausserdem entschieden, den Abstimmungstermin vom 21. Mai 2017 über die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» zu verschieben. Der Grosse Rat hat am 17. Oktober 2016 die kantonale Volksinitiative teilweise für ungültig erklärt. Dagegen haben jedoch drei Mitglieder des Initiativkomitees sowie eine weitere Person Beschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden erhoben.
Da bis zum 21. Mai 2017 wahrscheinlich noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegen dürfte, wird dieser Abstimmungstermin hinfällig. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird. Dies hängt unter anderem davon ab, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weitergezogen wird. Ein neuer Abstimmungstermin kann deshalb von der Regierung erst nach definitivem Abschluss des Gerichtsverfahrens angesetzt werden.
(Quelle: Standeskanzlei Graubünden, Bild: GRHeute/Screenshot)