Was muss man heutzutage tun, wenn man ein kulturelles Projekt voran treiben will? Diese Frage beschäftigt viele junge und zum Teil auch unerfahrene Künstler aus Graubünden. Wie funktioniert Kulturförderung in Graubünden überhaupt? Wir haben nachgeforscht.
Den Schweizer Musikpreis, inklusive dem Preisgeld von 100’000 Schweizer Franken zu gewinnen, davon träumt jeder Schweizer Musiker. Vor zwei Wochen hat ihn die Bernerin Sophie Hunger erhalten. Dies führte zu diversen, nett ausgedrückt, negativen Kommentaren von bekannten Schweizer Musikern, wie beispielsweise Mark Fox von Shakra oder Baldy Minder von der Chlyklass. Logisch, kann man bei einer solchen Verleihung es nicht allen recht machen und doch wird man das Gefühl nicht los, das Hunger der Liebling solcher Bundesbeamten ist. Ist ja nicht das erste Mal, dass die Bernerin mit Preisen überschüttet wird. Mit ein wenig Zeitabstand ist der Preis jedoch völlig gerechtfertigt und bei solchen Preisen geht erstmals was an die Jungen, die noch einen langen Karriereweg vor sich haben.
Jedoch bevor ich mich zu sehr verkopfe, leite ich den Fokus zurück zu unserer Kulturszene Graubünden. 2008 wollte ich erstmals Bündner Bands auf einen Tonträger pressen und dem Rest der Schweiz unsere Musikszene näher bringen. Recht schnell realisierte ich, dass es neben den Attributen Talent und Kreativität, vor allem einen Faktor gibt, der über Realisation oder Scheitern von einem Projekt vollumfänglich entscheidet, nämlich das liebe Geld. So häufte ich neben Erfahrungen voller Lerneffekte mit jeder CD zu Beginn, vor allem Schulden an.
Sich kreativ zu verwirklichen ist schön und gut, doch ich lernte erst sehr spät, wie mein eine CD finanziert, ohne sich zu verschulden. Jemand der schon ziemlich am Anfang meiner bald 10-jährigen Musikkarierre mit dabei war und mir, plump gesagt, auch hin und wieder den Arsch gerettet hat, ist die Kulturförderung Graubünden.
Ich wurde von vielen Newcomern gefragt, wie das Ganze mit der Kulturförderung funktioniert. Darum bringen wir mit GRHeute nun einmal ein wenig Licht in den dunklen Dschungel aus Verwirrung.
Da die Kulturförderung an und für sich ein recht komplexes Thema ist und überall, wo Kultur in Graubünden draufsteht, auch irgendwie mit von der Partie ist.
Wir haben mit Armon Fontana von der Kulturförderung Graubünden gesprochen und als Fixpunkt für unser Interview die Erklärung zu Projektbeiträgen, Werkbeiträgen und Ateliers vereinbart. Als kleines Plus werden noch die Bündner Kulturpreise gestreift. Dieses Interview soll all jenen einen Einblick gewähren, für die Kulturförderung Neuland ist und zeigen, dass in jedem noch so komplizierten Sachverhalt immer eine simple Erklärung steckt.
Armon Fontana, wie viel Geld fliesst jährlich vom Kanton in Projektbeiträge, Werkbeiträge, Ateliers und Preise?
Nehmen wir als Beispiel die letzten beiden Jahre. Im Jahr 2014 wurden Beiträge in Höhe von insgesamt 5’693’303 Franken zugesprochen, im Jahr 2015 waren es zugesicherte Beiträge von insgesamt 5’670’757 Franken.
Wie gross war davon der Anteil an Preise und an Werkbeiträge?
2014 wurden Preise (Förder-, Anerkennungs-, Kulturpreis) in der Höhe von 390’000 Franken vergeben, 2015 waren es Preise in der Höhe von gesamthaft 370’000 Franken. Über den Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen wurden 2014 Werkbeiträge von insgesamt 300’000 Franken gesprochen, im letzten Jahr waren es 260’000 Franken.
Woher stammen diese Fördergelder?
Diese Mittel stammen aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie. Die kantonalen Fonds werden gespiesen aus dem Reingewinn von Swisslos. Jeder Kanton erhält jährlich einen Anteil nach einem festgelegten Schlüssel, abhängig von Bevölkerungszahl und Spielumsatz. Wie die Fondsgelder eingesetzt werden, entscheiden ausschliesslich die Kantone gemäss ihren Vorgaben.
An vielen Orten wird ziemlich gespart. Sind die finanziellen Mittel von Swisslos für solche Projekte vom Kanton auch rückläufig?
Die zur Verfügung stehenden Mittel sind derzeit nicht rückläufig.
Wie viele Gesuche gehen bei euch im Durchschnitt pro Jahr ein?
In den letzten beiden Jahren waren es jährlich über 900 Gesuche.
Wie viele davon wurden abgelehnt?
Rund 20 Prozent wurden in den letzten beiden Jahren abgelehnt.
Aus welchen Gründen?
Die Gesuche haben den gesetzlichen Grundlagen oder den vorgegebenen Kriterien nicht entsprochen.
Gehen wir zu den Projekt- und Werkbeiträgen. Was wird unterstützt? Welche Kriterien muss man erfüllen, um vom Kanton unterstützt zu werden?
Die Kulturförderung des Kantons Graubünden basiert auf dem Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsgesetz, KFG; BR 494.300) und der Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsverordnung, KFV; BR 494.310). Der Kanton setzt sich mit verschiedenen Fördermassnahmen ein für ein vielfältiges kulturelles Leben und eine lebendige Auseinandersetzung mit den gelebten Traditionen. Die kantonale Förderung soll in ihrer Gesamtheit möglichst vielen Bevölkerungsgruppen die Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen.
Die Kulturförderung des Kantons Graubünden kann einmalig gesprochene Projektbeiträge in den unterschiedlichen Sparten sprechen. Es sind dies: Bildende Kunst, Angewandte Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Geschichte und Gedächtnis, Vermittlung und Austausch. Die kantonale Kulturförderung unterstützt subsidiär; sie ist stets ergänzend zu Privaten, Gemeinden, Regionen, Stiftungen et cetera tätig.
Damit auf ein Gesuch eingetreten werden kann, hat das Projekt Voraussetzungen zu erfüllen:
- Es besteht ein angemessener Bezug zum Kanton Graubünden von Trägerschaft und/oder Projekt.
- Das Finanzierungskonzept ist schlüssig und ausgewogen, das heisst, Gemeinden, Regionen, Stiftungen, Sponsoren, Private etc. beteiligen sich angemessen und es werden Eigenleistungen erbracht.
- Das Vorhaben ist für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich.
- Das Gesuch ist vollständig.
- Die Fristen sind eingehalten.
Keine Beiträge werden ausgerichtet an:
- Projekte, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits abgeschlossen sind;
- Projekte, die bereits unterstützt wurden oder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Beitrag einer anderen staatlichen Stelle haben (Doppelsubvention);
- Projekte, die schwerpunktmässig im Rahmen der Ausbildung entstehen (Bachelor, Master, Dissertation, etc.);
- bauliche Massnahmen/Infrastruktur;
- hauptsächlich gewinnorientierte Projekte.
Der Kanton Graubünden schreibt darüber hinaus jährlich einen Wettbewerb für Beiträge an professionelle Kulturschaffende aus, welche seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Graubünden haben oder durch Thematik und Arbeitsort eng mit der Bündner Kultur verbunden sind oder das Bündner Bürgerrecht besitzen. Für die Beurteilung der Wettbewerbsprojekte gelten dann auch inhaltliche Kriterien wie Professionalität, ernsthafte Auseinandersetzung, Resonanz, Relevanz, Authentizität.
Projektgesuche können für folgende Sparten eingereicht werden: Angewandte Kunst – Bildende Kunst – Film – Geschichte & Gedächtnis – Literatur – Musik – Tanz – Theater.
Der Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen (grosse Projekte) wird jeweils im Januar im kantonalen Amtsblatt und den Bündner Tageszeitungen ausgeschrieben. Einsendeschluss ist jeweils Anfang März. Bei diesem Wettbewerb werden Werkbeiträge von max. 20 000 Franken pro Projekt vergeben. Der Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen (kleine Projekte) wird jeweils im Juni ausgeschrieben. Einsendeschluss ist jeweils im August. Bei diesem Wettbewerb werden Werkbeiträge von max. 10 000 Franken pro Projekt vergeben.
Grundlage für eine Einreichung für den «Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen» bilden Ideen/Themen, aber keine fortgeschrittenen oder bereits nahezu fertig ausgearbeiteten Projekte. Nehmen wir die Musikerin/den Musiker als Beispiel: Den Musiker beschäftigt ein Thema, das er kompositorisch umsetzen möchte. Er kann damit am «Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen» teilnehmen. Im Falle eines positiven Entscheids erhält er einen Werkbeitrag. Er kann sich nun mit seinem Thema auseinandersetzen, seine Kompositionen erarbeiten. Innert einem Jahr muss er der Kulturförderung Graubünden einen Schlussbericht zu seinem Projekt abliefern. Will der Musiker aber eine CD produzieren oder in Graubünden auf Tournee gehen und Konzerte spielen, so kann er bei der Kulturförderung Graubünden, wie oben erwähnt, um einen Projektbeitrag ersuchen.
Muss man Preise oder Werkbeiträge versteuern?
Der Bündner Kulturpreis und die Anerkennungspreise unterliegen der Schenkungssteuer, die Förderpreise unterliegen weder der Einkommenssteuer noch der Schenkungssteuer. Werkbeiträge aus dem Wettbewerb für professionelles Kulturschaffen unterliegen der Einkommenssteuer.
Mehr Informationen zur Kulturförderung Graubünden findet Ihr hier.
(Bilder: Head Smashed am Open Air Malans 2016/Martin Kägi)