Churs «Mediterrane Nächte» sollen gesetzlich verankert werden

Die Stadt Chur passt ihr Gastwirtschaftsgesetz punktuell an. Ziel der Teilrevision ist es, Bewilligungsverfahren zu vereinfachen, Zuständigkeiten klarer zu regeln und die Erteilung von Einzelbewilligungen für längere Öffnungszeiten flexibler auszugestalten.

Das Gastwirtschaftsgesetz der Stadt Chur vom 24. September 2000 (GWC; RB 421) hat sich in den vergangenen Jahren grundsätzlich bewährt. Insbesondere die Regelungen zu den Öffnungszeiten sowie zur Wahrung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit haben sich als zweckmässig erwiesen. Gleichzeitig haben die Erfahrungen aus der Vollzugspraxis gezeigt, dass in einzelnen Bereichen Optimierungsbedarf besteht – insbesondere bei den Bewilligungsverfahren und den Zuständigkeitsregelungen, wie die Stadt Chur am Mittwoch mitteilte. 

Effizienteres Verfahren

Mit der vorliegenden Teilrevision soll das Bewilligungsverfahren vereinfacht und effizienter ausgestaltet werden. Vorgesehen ist, die Zuständigkeit für die Erteilung unbefristeter Gastwirtschaftsbewilligungen sowie für die dauernde Verlängerung der Öffnungszeiten vom Stadtrat zur Dienststelle Stadtpolizei zu verlagern. Der Wechsel der Bewilligungsinstanz ermöglicht kürzere Entscheidungswege und eine raschere Behandlung von Gesuchen und Bewilligungserneuerungen. Davon profitieren sowohl die Verwaltung als auch die Gastwirtschaftsbetriebe.

Im Weiteren fliessen die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt «Mediterrane Nächte» in die Teilrevision ein. Dieses hat gezeigt, dass eine Verlängerung der Öffnungszeiten in Aussengastwirtschaften um eine Stunde während der Sommermonate bei bestimmten Betrieben ohne negative Auswirkungen möglich ist. Diese Option soll nun gesetzlich verankert werden. Ebenfalls geprüft wird eine generelle Verlängerung der Öffnungszeiten für Clubs im Rayon Welschdörfli bis 04.00 Uhr. Darüber hinaus umfasst die Teilrevision verschiedene Anpassungen, die sich aus den Erfahrungen der täglichen Vollzugspraxis ergeben haben.

(Bild: zVg)