Überleitung Lugnez gefährdet natürlichen Zufluss des Vorderrheins

Die Überleitung Lugnez wurde 2016 vom Bundesgericht wegen gravierender Mängel an die Regierung des Kantons Graubünden zurückgewiesen. Das Projekt wurde nur marginal angepasst und neu aufgelegt. Da es nach Ansicht der Umweltorganisationen und des Fischereiverbandes weiterhin gegen zahlreiche Bundesgesetze verstösst und gefährdete Arten und Lebensräume schädigt, haben sie Einsprache eingelegt.

Die Umweltorganisationen stehen klar hinter dem raschen Ausbau der erneuerbaren Energien und anerkennen die wichtige Rolle der Wasserkraft, besonders für die Winterstromversorgung. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass zwei Drittel der Fische in der Schweiz vom Aussterben bedroht und nur noch fünf Prozent der Fliessgewässer naturnah sind. Bei der Wasserkraft sollen daher die Projekte des Runden Tisches Wasserkraft vorangetrieben werden, welche die beste Energieproduktion beim kleinsten Schaden für die Natur versprechen. Die Überleitung Lugnez gehört nicht dazu, wie der WWF Graubünden am Montag mitteilte. 

Die Verbände bemängeln insbesondere folgende Planungsdefizite bei der 13 km langen Überleitung Lugnez mit fünf neuen Wasserfassungen und einer grossräumigen Umleitung des Glennerwassers: 

  • Der gesetzliche Auenschutz ist weiterhin nicht eingehalten. Auengebiete gehören zu den wertvollsten und seltensten Lebensräumen der Schweiz. 84 Prozent aller Schweizer Tier- und Pflanzenarten leben dort. Auen schützen auch vor Hochwasser und speisen das Grundwasser. Durch Flussverbauungen und Wasserkraftwerke wurden über 90 Prozent der Auen zerstört. Die Überleitung Lugnez beeinträchtigt fünf Auen von nationaler Bedeutung. Das verstösst gegen Bundesgesetze, wie das Bundesgericht bereits bei der ersten Projektversion 2016 festhielt. Eine tatsächliche Verbesserung ist in der Neuauflage nicht ersichtlich.
  • Fakt ist: Der Glenner wird in seiner einmaligen landschaftlichen und ökologischen Qualität geschädigt.
    Die geplanten minimalen Überlebenswassermengen für Fische und Kleintiere im Glenner, im Gesetz als Restwassermengen bezeichnet, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Der Glenner ist der letzte, nicht gefasste grosse Talfluss des Vorderrheins. Damit ist er einer der wenigen verbliebenen Flüsse, wo die vom Bodensee austeigende und stark gefährdete Seeforelle zuverlässige Laichplätze finden kann. Dank dem geplanten Neubau der Blockrampe Peiden könnte sie bis zum Zusammenfluss vom Glenner mit dem Valserrhein aufsteigen. Mit der Überleitung hätte sie aber zu wenig Wasser, um in den Glenner aufzusteigen und dort abzulaichen. Auch im Vorderrhein würde das Glennerwasser fehlen und die Situation für die Seeforelle im Winter noch verschlimmern.
  • Die Schwall-Sunk-Problematik im Vorder- und Hinterrhein werden verschärft. Das Kraftwerksprojekt will das noch natürlich fliessende Wasser des Glenners durch Stollen in den Hinterrhein umleiten. Dadurch würden die abrupten Abfluss-Schwankungen, die entstehen, wenn Wasser aus einem Stausee turbiniert wird oder die Turbinen abgestellt werden (genannt Schwall und Sunk) noch zunehmen. Im Vorderrhein würde die Niederwassersituation (Sunk) noch extremer, da das Glennerwasser fehlt. Im Hinterrhein würden die unnatürlichen Abfluss-Schwankungen häufiger. Fische und wirbellose Tiere stranden bei Niederwasser auf den trockenen Uferzonen, bei Schwall werden Wasserlebewesen weggespült – mit verheerenden Folgen. Darum müssen bestehende Kraftwerke, wie die Kraftwerke Zervreila, die Schwall-Sunk-Auswirkungen bis im Jahr 2030 sanieren. Noch bevor diese Sanierung beschlossen und umgesetzt ist, wird mit der Überleitung Lugnez ein Projekt aufgegleist, welches die bestehende Schwall-Sunk-Problematik noch verschärft.
     

Ziel: gesetzeskonforme Projekte

Aufgrund dieser Mängel erheben WWF Graubünden, Pro Natura Graubünden, Aqua Viva und der kantonale Fischereiverband gegen das Projekt Einsprache. Dieses Instrument ist eine anerkannte Form der Mitwirkung und ermöglicht es Naturschutzorganisationen, der Natur im Bewilligungsprozess eine Stimme zu verleihen. Ziel ist es, die Behörden auf potenzielle Verstösse gegen geltendes Umweltrecht hinzuweisen und so sicherzustellen, dass nur Projekte umgesetzt werden, die geltendem Umweltrecht entsprechen.

(Bilder: zVg.)