Die Geschwindigkeiten der Rutschung Dorf liegen verbreitet bei 10 bis 20 cm/Jahr. Die Messpunkte im Dorfgebiet weisen mit unter 10 cm/Jahr derzeit die tiefsten Geschwindigkeiten auf. Grund für die anhaltende Verlangsamung der Rutschung Dorf ist die aktive Entwässerung des Untergrundes aus dem Entwässerungsstollen.
Rutschung Berg
Wie die Rutschung Dorf zeigt auch der Rücken Caltgeras weiterhin abnehmende Geschwindigkeiten von 20 bis 40 cm/Jahr. Im darüberliegenden Bereich West hoch über Vazerol und auf dem Plateau haben die Geschwindigkeiten in den vergangenen Wochen ebenfalls abgenommen; sie liegen derzeit verbreitet unterhalb von 1.5 m/Jahr, wie der Gemeindeführungsstab Albula/Alvra mitteilte.
Die Geschwindigkeiten der oberen und mittleren Schutthalde liegen aktuell bei wenigen Millimetern pro Tag und nehmen im Trend der letzten Wochen weiter ab. In der unteren Schutthalde sowie im Gebiet Pro Fop direkt oberhalb der Schutthalde werden keine signifikanten Bewegungen gemessen.
Prognose für die kommenden ein bis zwei Wochen
Aufgrund der aktuell sehr wirksamen Entwässerung der Rutschmasse aus dem Ostarm des Entwässerungsstollens wird eine weitere Verlangsamung der Rutschung Dorf erwartet. Durch die bremsende Wirkung der Rutschung Dorf werden in den nächsten Wochen voraussichtlich auch der Rückens Caltgeras, der Bereich West und das Plateau langsamer werden. In der oberen und mittleren Schutthalde werden bei mehrheitlich trockener Witterung stagnierende bis leicht abnehmende Geschwindigkeiten erwartet.
Geschwindigkeiten
Aktuelle Geschwindigkeiten mit Trend der vergangenen ein bis zwei Wochen:
- obere Schutthalde: ca. 3 m/Jahr | abnehmend
- mittlere Schutthalde: ca. 1.5 m/Jahr | stagnierend
- Plateau: 1 – 1.5 m/Jahr | abnehmend
- West: < 1.5 m/Jahr | abnehmend
- Caltgeras: 0.2 – 0.4 m/Jahr | abnehmend
- Rutschung Dorf: < 0.1 – 0.2 m/Jahr | stagnierend
Präventive Umsiedlung: Projektstand und weiteres Vorgehen
Gut drei Monate nach dem Anmeldeschluss vom 30. September wird das Projekt der präventiven Umsiedlung von Brienz/Brinzauls weiter vorangetrieben. Dazu und zur Überarbeitung der Ortsplanung wird am 5. Februar eine weitere Bevölkerungsinformation durchgeführt.
Die präventive Umsiedlung von Brienz/Brinzauls ist die erste ihrer Art in der Schweiz. Das Projekt ist sehr vielschichtig und die Bedürfnisse der einzelnen Betroffenen können grundverschieden sein. Mit jedem konkreten Fall lernen die Verantwortlichen dazu und gleichzeitig stellen sich auch immer wieder neue Fragen. Die Arbeitsgruppe Umsiedlung, die Gemeinde, der Kanton und der Bund arbeiten mit Hochdruck daran, die zahlreichen Fragen zu bearbeiten, die sich aus dem Projekt immer wieder von Neuem ergeben.
Verbindlichkeit der Anmeldung
Nach Ablauf der Anmeldefrist Ende September 2025 sind weitere Eigentümerschaften an die Gemeinde herangetreten und haben um die Möglichkeit einer nachträglichen Anmeldung ersucht. Andererseits wurde auch die Frage aufgeworfen, wie verbindlich eine bereits erfolgte Anmeldung sei.
Die Gemeinde, die Arbeitsgruppe Umsiedlung sowie Kanton und Bund erachten die Anmeldung als verbindlich. Sie schafft für Gemeinde, Kanton und Bund eine verlässliche Projektierungsgrundlage. Diese ist für die Behörden unerlässlich, um das Umsiedlungsprojekt erarbeiten und realisieren zu können, heisst es im Bulletin weiter.
Aus der Anmeldung zur präventiven Umsiedlung allein ergeben sich aber keine Verpflichtungen und auch keinerlei Ansprüche auf Entschädigungen und Beiträge. Um die einzelnen Umsiedlungsvorhaben zu realisieren, sind weitere Schritte durch die Betroffenen und die Behörden nötig. Erst wenn das Projekt von Gemeinde, Kanton und Bund rechtskräftig genehmigt wurde und die Umsetzung der jeweiligen Umsiedlungsvorhaben durch vertragliche Regelungen bestätigt ist, sind Angemeldete zur Umsiedlung verpflichtet. Bis dahin bleibt ein Abbruch des Verfahrens für beide Seiten möglich.
Überbrückungsfinanzierung
Wenn Umsiedlungsvorhaben rasch vorangetrieben werden, kann es vorkommen, dass Umsiedelnde Zahlungen leisten müssen, bevor sie Zusagen oder Zahlungen im Rahmen des Umsiedlungsprojektes erhalten haben. Dies kann zu finanziellen Engpässen bei den Betroffenen führen. Die Gemeinde hat deshalb für die Umsiedlung von Erstwohnsitzen und in Brienz/Brinzauls ansässigen Betrieben die Möglichkeit einer Überbrückungsfinanzierung in der Form von Darlehen geschaffen und einen finanziellen Gesamtrahmen dafür festgelegt. Für Zweitwohnsitze können keine Überbrückungsfinanzierungen zur Verfügung gestellt werden.
Auslösung von Beiträgen an ein Umsiedlungsvorhaben
Wie hoch die Beiträge des Bundes und des Kantons für ein einzelnes Umsiedlungsprojekt sind, hängt von den «anrechenbaren Kosten» ab. Sie werden anhand der heutigen Verhältnisse in Brienz/Brinzauls ermittelt und von Bund und Kanton mit 90 Prozent subventioniert. Die restlichen Kosten sind von den Umsiedelnden als Selbstkosten zu tragen. Wenn Umsiedelnde an einem neuen Standort wieder ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder bauen, beeinflusst die Höhe ihrer «Ersatzinvestition» die Höhe des Beitrags, den sie erhalten. Die Höhe des ausgelösten Beitrages ist also auch abhängig davon, wie viel am neuen Standort tatsächlich investiert wird.
Im Zusammenhang mit den ersten konkreten Umsiedlungsvorhaben wurde nun festgestellt, dass die vorgesehene Berechnung der ausgelösten Beiträge in gewissen Fällen eine hohe Hürde für die Finanzierung der Investition am neuen Ort darstellt. Das Vorgehen soll deshalb so angepasst werden, dass die Finanzierung erleichtert wird. Die Werte, die für das Gesuchformular ermittelt wurden, behalten aber unverändert ihre Gültigkeit. Bereits eingereichte Formulare müssen nicht überarbeitet werden.
Für zahlreiche Gesuchstellende bringt diese Veränderung eine Entlastung, in den übrigen Fällen hat diese Anpassung keine Veränderung zur Folge. Eine Mehrbelastung bringt sie aber für keine der Gesuchstellenden.
Mehr Informationen zur Anpassung werden mit einer aktualisierten Version der Erläuterungen und an der Informationsveranstaltung vom 5. Februar 2026 veröffentlicht. Eigentümerschaften, die bereits eine konkrete Umsiedlungslösung in Aussicht haben und zusätzliche Informationen benötigen, können sich jederzeit an die Arbeitsgruppe Umsiedlung wenden.
Teilrevision Umsiedlung Brienz/Brinzauls
Für die Schaffung von neuen Umsiedlungszonen in der Gemeinde wird über eine Teilrevision der Ortsplanung, ein «Baugesetz Umsiedlung» und eine Umsiedlungsverordnung abgestimmt. Zu den Entwürfen haben bereits zwei Mitwirkungsverfahren stattgefunden. Aufgrund der Mitwirkungseingaben zur zweiten Mitwirkungsauflage wird es in der Teilrevision Umsiedlung Brienz/Brinzauls noch einmal zu wesentlichen Anpassungen und Aktualisierungen im «Baugesetz Umsiedlung» und in der Umsiedlungsverordnung kommen.
Noch im ersten Quartal 2026 ist eine dritte Mitwirkungsauflage vorgesehen. Im Anschluss soll die Teilrevision dann der Gemeindeversammlung Albula/Alvra zur Beschlussfassung und der Regierung des Kantons Graubünden zur Genehmigung unterbreitet werden. Mehr Informationen dazu an der Bevölkerungsinformation vom 5. Februar.
Anmeldung zur präventiven Umsiedlung erneut möglich
Die Entscheidung für eine präventive Umsiedlung ist für die Betroffenen weitreichend und sie kann sehr belastend sein. Mit der Überarbeitung der Ortsplanungsrevision und der Anpassung zur Auslösung der Beiträge an die Umsiedelnden wurden zwei wesentliche Entscheidungsgrundlagen aktualisiert. Deshalb, und weil sich weitere Interessierte nachträglich für eine präventive Umsiedlung bei der Gemeinde gemeldet haben, gibt die Gemeinde Umsiedlungswilligen eine weitere Möglichkeit für die Anmeldungen zur präventiven Umsiedlung.
Das neue Zeitfenster für eine Anmeldung wird zusammen mit der dritten Mitwirkungsauflage, voraussichtlich im ersten Quartal 2026, geöffnet. Bevor die neue Anmeldemöglichkeit geöffnet wird, werden die Erläuterungen zur präventiven Umsiedlung aktualisiert und die Betroffenen werden in einer Bevölkerungsinformation ausführlich über die neue Ausgangslage und die oben erwähnten Veränderungen informiert. Die Arbeitsgruppe Umsiedlung steht wie bisher für individuelle Beratungsgespräche zur Verfügung.
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(Bilder, Grafiken: zVg.)


