Für den Ausbau der Malojastrasse in den Abschnitten zwischen Silvaplana und Sils sowie Sils und Plaun da Lej wird der nächste Verfahrensschritt eingeleitet. Am 20. Oktober 2025 startet die öffentliche Mitwirkungsauflage für die Richtplananpassung.
Die Malojastrasse ist die wichtigste Zufahrtsroute in das Oberengadin aus den grenznahen Gebieten Italiens und die einzige Binnenverbindung in die Val Bregaglia. Diese wirtschaftlich bedeutende Verkehrsachse entspricht hinsichtlich der Verkehrssicherheit und des Ausbaustandards nicht mehr den heutigen Anforderungen. Besonders zwischen Silvaplana und Sils ist die Strasse schmal und es kommt häufig zu Unfällen, während im Abschnitt Sils Föglias und Plaun da Lej die Strecke aufgrund der Steinschlags- und Lawinengefahr regelmässig gesperrt werden muss. Zudem fehlen auf beiden Abschnitten sichere Radverbindungen, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Montag mitteilte.
Seit Jahrzehnten besteht die Absicht, die beiden Schwachstellen zwischen Silvaplana und Maloja zu beheben. In den letzten Jahren wurden mögliche Ausbauvarianten intensiv geprüft und weiterentwickelt. Die nun vom Kanton weiterverfolgten Ausbaukonzepte sind das Ergebnis einer Evaluation verschiedener Varianten.
Anpassung im Richtplan nötig
Grössere Strassenbauvorhaben gelten nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung als Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt und bedingen einer Festlegung im kantonalen Richtplan.
Das Ausbaukonzept sieht im Strassenabschnitt zwischen Silvaplana und Sils eine offene Linienführung mit einer bergseitigen, normgerechten Strassenverbreiterung inklusive einer Radverbindung vor. Für den Abschnitt zwischen Sils Föglias und Plaun da Lej ist der Bau eines 2,7 Kilometer langen Tunnels geplant, um einen Grossteil der Lawinenzüge zu umfahren. Dadurch kann das Trassee der heutigen Malojastrasse zwischen Sils Baselgia und Plaun da Crot redimensioniert und künftig als Rad- und Fussweg genutzt werden. Dank der vorgesehenen Ausbauvorhaben kann die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden sowie der Schutz von Naturgefahren wesentlich verbessert werden.
Mit der Richtplanung erfolgt die behördenverbindliche räumliche Sicherung der Linienführung und die Abstimmung der Interessen von Bund und Kanton. Zudem werden weitere Massnahmen für die nachfolgenden Planungen festgelegt, welche unter anderem dazu beitragen, eine optimale Gestaltung und landschaftliche Einbettung des Vorhabens zu ermöglichen.
Öffentliche Auflage während 30 Tagen
Die Richtplananpassung wird ab dem 20. Oktober 2025 während 30 Tagen öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt. In dieser Zeit haben alle Interessierten die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen und Anregungen einzureichen.
Die Vorlage befindet sich bereits in Vorprüfung beim Bund. Aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Auflage und der Vorprüfung des Bundes wird der Richtplan dann weiterbearbeitet. Der Richtplan wird von der Bündner Regierung beschlossen und vom Bundesrat genehmigt.
(Bilder: zVg.)