Deutlich mehr Mittel für den Bündner Finanzausgleich 2026

Im Rahmen des kantonalen Finanzausgleichs 2026 erhalten die Bündner Gemeinden total 71,8 Millionen Franken und damit 5,7 Millionen mehr als 2025. Es handelt sich um die bislang stärkste Zunahme an Ausgleichsmitteln (+ 8,6 %). Hauptgrund dafür sind deutlich höhere Einnahmen von Steuern und Wasserzinsen der ressourcenstarken Gemeinden.

Basis für die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2026 bildet das sogenannte Ressourcenpotenzial (RP) der 100 Bündner Gemeinden. Dieses steigt gegenüber 2025 um 54 Millionen auf neu 962,6 Millionen.

Die Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen sowie die Quellensteuern tragen zusammen gut 68 Prozent (658,4 Mio.) zum RP bei. Weiter fliessen die Unternehmenssteuern (107,6 Mio.), die Wasserzinsen (61,4 Mio.) sowie die mit einem einheitlichen Wert von 1,5 Promille berücksichtigten Steuerwerte der Liegenschaften (135,3 Mio.) in die Berechnung ein.

41,4 Millionen aus dem Ressourcenausgleich für 60 Gemeinden

Pro massgebende Person beträgt das durchschnittliche Ressourcenpotenzial 4461 Franken. Dieser kantonale Mittelwert entspricht 100 Punkten im Ressourcenindex. Mit Indexwerten von über 100 Punkten sind 39 Gemeinden ressourcenstark und damit beitragspflichtig. Der jährlich neu festzulegende Abschöpfungssatz wird auf dem gesetzlichen Minimum von 15 Prozent belassen. Im Total steuern diese 39 Gemeinden 30,5 Millionen Franken zum Ressourcenausgleich (RA) bei (Vorjahr 27 Mio.).

Während eine Gemeinde (Conters im Prättigau mit Index von 100,0 Punkten) neutral ist, gelten 60 Gemeinden mit einem Indexstand von unter 100 Punkten als ressourcenschwach. Diese 60 Gemeinden erhalten insgesamt 41,4 Millionen (+ 2,9 Mio. mehr als 2025). Zusammen mit eigenen Ressourcen erreicht so jede Gemeinde eine Ausstattung von mindestens 68,8 Prozent des kantonalen Durchschnitts. Die Differenz zwischen dem gesamten RA-Volumen und den Beiträgen der ressourcenstarken Gemeinden in Höhe von 10,9 Millionen trägt der Kanton.

Treiber für das starke Wachstum des RP aller Gemeinden sind die ressourcenstarken Gemeinden mit einer Zunahme ihres RP um insgesamt 7,4 Prozent. Infolge zunehmender Disparitäten nimmt die Spanne beim Ressourcenindex zu. Sie reicht von der schwächsten Gemeinde Masein mit 45,6 Punkten (Vorjahr Tschappina mit 45,6 Punkten) bis zur nach wie vor stärksten Gemeinde Ferrera mit 463,6 Punkten (Vorjahr 372,5 Punkte). Der Finanzausgleich trägt dieser Situation Rechnung.

51 Gemeinden profitieren vom Gebirgs- und Schullastenausgleich

Der Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) gewährt jenen Gemeinden einen Ausgleich, welche durch ihre Besiedlungsstruktur, ihre geografisch-topografische Lage sowie durch ihre Schülerquote eine übermässige Belastung erfahren. 51 berechtigte Gemeinden erhalten 2026 total 29 Millionen, 2 Millionen mehr als im laufenden Jahr. Diese Mittel stellt vollumfänglich der Kanton zur Verfügung. Am meisten GLA-Mittel werden unverändert an Gemeinden in den Regionen Surselva und Prättigau/Davos ausgerichtet.

15 Gemeinden mit Anspruch im Bereich der Sozialhilfe

Wenn eine Gemeinde im Bereich der materiellen Sozialhilfe überdurchschnittlich stark belastet ist, kann sie Anspruch auf einen Ausgleich anmelden. Der Lastenausgleich Soziales (SLA) bemisst sich an den Nettoaufwendungen der Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Ressourcenpotenzial. Die Ausgleichsbeiträge werden auf Gesuch der Gemeinden hin jeweils im Folgejahr festgelegt und ausgerichtet. Nach der Basisprüfung 2025 werden für 2024 an 15 Gemeinden Beiträge von knapp 1,4 Millionen Franken ausgerichtet. Bei drei Gemeinden erfolgt bis Ende Jahr eine stichprobenweise Vertiefungsprüfung des SLA-Anspruchs.

Im Übrigen kann die Regierung einer Gemeinde im Rahmen des individuellen Härteausgleichs für besondere Lasten (ILA) einen Sonderbeitrag gewähren. Die Gemeinde hat nachzuweisen, dass sie durch ausserordentliche Verhältnisse oder Ereignisse übermässig belastet wird. Seit der Einführung des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2016 musste dieses Instrument noch nie beansprucht werden. Für 2026 wird voraussichtlich wie im Vorjahr ein Betrag von 0,5 Millionen budgetiert.

In der Summe aller Gefässe (RA, GLA, SLA und ILA) finanziert der Kanton 41,3 Millionen (Vorjahr 39,1 Mio.) und die ressourcenstarken Gemeinden 30,5 Millionen (Vorjahr 27,0 Mio.).

Die Eckwerte für den RA 2026 sowie das Gesamtvolumen 2026 für den GLA und den ILA wird der Grosse Rat auf Antrag der Regierung mit dem Budget 2026 abschliessend festlegen.

 

(Symbolbild: Pixabay)