Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Flerden am 30. November 2023 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um übergeordnete raumplanungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung hat die Gemeinde Flerden die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat sie hierbei ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszonen um circa 4753 Quadratmeter reduziert, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte.
Die Revision des kommunalen Baugesetzes umfasst insbesondere die Erhöhung Nutzungsziffern und Gebäudeabmessungen in allen Bauzonen, wodurch eine Verdichtung der Siedlungsfläche ermöglicht wird. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt. Schliesslich ist die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Plangrundlagen der Grundbuchvermessung und auf die Vorgaben der Digitalisierung abgestimmt worden. Dabei wurden auch die Inventare von Natur- und Landschaftsschutz sowie Naturgefahren berücksichtigt und in der Ortsplanung umgesetzt.
(Bild: zVg./Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz)