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Ortsplanungsrevision der Stadt Fürstenau genehmigt

Die Regierung genehmigt die von der Stadt Fürstenau am 18. April 2024 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um übergeordnete raumplanungsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlung hat die Stadt Fürstenau die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat sie hierbei ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszonen um circa 2787 Quadratmeter reduziert. Die Revision des kommunalen Baugesetzes umfasst insbesondere die Erhöhung der Nutzungsziffern in der Wohn- und der Wohnmischzone sowie die Aufhebung des grossen Grenzabstands, wodurch eine Verdichtung der Siedlungsfläche ermöglicht wird. Zudem wurde eine Bauverpflichtung auf bestehenden Bauzonen eingeführt, wobei die Bauverpflichtungsfrist acht Jahre beträgt.

 

(Bild: Archiv)