Der Kanton Graubünden passt sein Datenschutzrecht an

Aufgrund des technologischen Fortschritts der letzten zwanzig Jahre und geänderter völkerrechtlicher Vorgaben muss das kantonale Datenschutzrecht angepasst werden. Die Regierung hat die Botschaft zur Totalrevision des Kantonalen Datenschutzgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Das Kantonale Datenschutzgesetz (KDSG; BR 171.100) wurde auf den 1. Mai 2002 in Kraft gesetzt. In den über zwanzig Jahren seither wurde es nur punktuell angepasst. In derselben Zeitspanne wurden jedoch grosse technologische Fortschritte erzielt. Die sinkenden Preise für Speicherplatz sowie die wachsende Verfügbarkeit immer schnellerer Internetanschlüsse eröffnen in grossem Ausmass die Möglichkeit, Daten über das Netz zu empfangen und zu versenden sowie zu speichern.

Zudem gewinnt die grenzüberschreitende Datenbearbeitung und -bekanntgabe an Bedeutung. Aus diesen Gründen wurden in den letzten Jahren auf europäischer Ebene diverse Datenschutzerlasse revidiert und in Kraft gesetzt. Diese Erlasse sind auch für Bund und Kantone verbindlich. Sie müssen im kantonalen Recht umgesetzt werden, damit die kantonalen Datenschutzbestimmungen auch künftig dem europäischen Standard genügen. Das KDSG ist daher umfassend zu revidieren, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Dienstag mitteilte. 

Stärkung der Betroffenenrechte und der Datenschutzaufsicht

Die dem Gesetz unterstellten öffentlichen Organe (kantonale, regionale und kommunale Behörden) müssen einige neue Instrumente und Verpflichtungen befolgen. Diese dienen in erster Linie der Stärkung der Rechte der Personen, über welche Daten bearbeitet werden. Im Weiteren fordert das übergeordnete Recht eine Stärkung der Datenschutzaufsicht, welche im Kanton Graubünden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten wahrgenommen wird. Einerseits wird die Unabhängigkeit dieser Stelle zu stärken sein. Anderseits erhält sie mit der Gesetzesrevision neue Aufgaben und Befugnisse. Die Revision soll sich insgesamt auf diejenigen Punkte beschränken, welche zur Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben zwingend notwendig sind.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Februarsession 2025 beraten.

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(Bild: GRHeute)