Muslime bekamen in Gefängnis undeklariertes Schweinefleisch

Aufgrund einer Strafanzeige von Insassen gegen Unbekannt und die Anstaltsleitungen stellte das kantonale Lebensmittelinspektorat Fleischprodukte im Hofladen und in den Justizvollzugsanstalten Realta und Cazis Tignez sicher. Inzwischen liegen die Resultate der Analysen des kantonalen Lebensmittelinspektorats vor.

«Sehr hoher Schweinefleischanteil beigemischt»

Die Analysen zeigen mehrere nicht konforme Deklarationen von Fleischprodukten. So wies eine Probe einer Rindshauswurst für den Verkauf im Hofladen Schweinefleischanteile auf, die nicht deklariert waren. Bei anderen Produkten waren die Schweinefleischanteile zu wenig präzise deklariert. In einer Zulieferung für die Verpflegung der Insassen und Mitarbeitenden beider Anstalten war in Rindsprodukten ein sehr hoher Schweinefleischanteil beigemischt.

Produktion in der Metzgerei bis auf Weiteres eingestellt

Infolge der Strafanzeige ordnete das Amt für Justizvollzug in der Anstaltsmetzgerei umgehend die Überprüfung der Fleischdeklaration und die Nachverfolgbarkeit der Fleischflüsse an. «Wir müssen garantierten können, dass alle Fleischprodukte korrekt deklariert sind», sagt Mathias Fässler, Leiter Amt für Justizvollzug. «Wir haben unsere internen Kontrollen verstärkt und die Verantwortlichkeiten, Prozesse und Kontrollmechanismen in der Metzgerei durchleuchtet. Zudem haben wir entschieden, bis auf Weiteres nur noch Fleisch von externen Lieferanten zu beziehen.»

«Rasch vollumfängliche Klärung»

Amtsleitung und Anstaltsleitungen bedauern die Vorkommnisse und entschuldigen sich bei den Insassen, Mitarbeitenden und den Kunden, die so getäuscht wurden. «Wir hoffen, dass die laufende Strafuntersuchung rasch vollumfängliche Klärung bringt und zügig abgeschlossen werden kann», sagt Amtsleiter Mathias Fässler.  Gerade für gläubige Muslime dürfte das Ereignis ein Schock bedeuten, da der Verzehr von Schweinefleisch in der Religion absolut verboten ist. Von den über 200 Inhaftierten seien etwas weniger als die Hälfte muslimisch, sagte Fässler gegenüber dem Blick

Die Amts- und Anstaltsleitung hat bereits personalrechtliche Konsequenzen gezogen, der entsprechende Metzger wurde fristlos freigestellt. Ob die Falschdeklaration fahrlässig war oder auf einen diskriminierenden Hintergrund zurückzuführen sei, werde nun von der Staatsanwaltschaft geklärt, sagte Regierungsrat Peter Peyer gegenüber Keystone-SDA.

 

(Symbolbild: Rindshauswurst/Pixabay)