Die Regierung will angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Bündner Spitäler eine gesetzliche Grundlage schaffen, die kantonale Darlehen an die Betriebe ermöglicht. Eine solche Möglichkeit fehlt derzeit. Die Regierung beauftragt das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit mit der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlage.
Eine funktionierende Gesundheitsversorgung in den Regionen ist Basis für die dezentrale Besiedelung des Kantons und auch ein wichtiger Faktor für den Tourismus. Die dezentrale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wie aber auch deren Zentrumsversorgung ist angesichts der finanziellen Entwicklung der Bündner Spitäler jedoch bedroht, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt. Der Grossteil der Spitäler hat in zunehmendem Ausmass Verluste in der Betriebsrechnung (negativer Cashflow) zu verzeichnen und ist nicht mehr in der Lage, die für die Instandhaltung und Erneuerung der Immobilien, der Medizintechnik und der diagnostischen Geräte und Instrumente notwendigen Investitionen zu finanzieren.
Die Aufnahme von Fremdmitteln auf dem Kapitalmarkt zur Sicherstellung der Liquidität ist angesichts der fehlenden Kreditwürdigkeit praktisch ausgeschlossen. Zweck der Darlehen soll sein, die Eigenkapitalquote der Bündner Spitäler zu erhöhen, was ihnen in der Folge ermöglichen sollte, Anleihen am Kapitalmarkt zu vertretbaren Bedingungen aufzunehmen. Die Gewährung von Darlehen ist an die Voraussetzung zu knüpfen, dass die betreffenden Spitäler einen Massnahmenplan erarbeiten, der sicherzustellen hat, dass sich kurz- bis mittelfristig ein positives Betriebsergebnis mit ausreichenden Margen einstellt.
(Bild: Symbolbild, Archiv zVg.)